DocMorris hat nach der Verkündung des Bundesgerichtshofs (BGH) nur wenige Stunden gebraucht und ein neues Prämienmodell freigeschaltet: „Der Rezept-Bonus ist da!“
„Bis zu 10 Euro für jedes Medikament? Klar doc!“ Nur Stunden nach der Verkündung des BGH-Urteils hat DocMorris App und Website aktualisiert, jetzt wird offensiv für ein neues Bonusmodell geworben: „Für jedes online bestellte Medikament auf Rezept, automatische Auszahlung, zur Zahlung bei uns verwendbar“, heißt es da. „Profitieren Sie einfach bei jeder Rezeptbestellung – schnell, sicher und mit Bonus.“
Tatsächlich sind sogar 15 Euro drin. Je nach Preis des Medikaments werden unterschiedliche Beträge gutgeschrieben:
Den höchsten Nachlass gewährt DocMorris also bei den niedrigpreisigen Schnelldrehern. „Wenn Sie mehrere Medikamente auf Rezept online bei uns bestellen, erhalten Sie entsprechend auch mehr Guthaben.“
Aktiviert wird das Guthaben 14 Tage nach Bestellung, dann kann es zur Zahlung verwendet werden. Das verfügbare Guthaben wird im Check-out angezeigt; es erfolgt keine automatische Nutzung. Auf diese Weise will DocMorris vermeiden, dass eine direkte Verrechnung bei OTC-Käufen geschieht; dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Februar nämlich für unzulässig erklärt.

Wird das Guthaben nicht zum Kauf von Produkten eingesetzt, erfolgt eine automatische Auszahlung per Banküberweisung zum Quartalsende. Die Teilnahme läuft – ein bestehendes Kundenkonto vorausgesetzt – auf unbestimmte Zeit. Unabhängig davon behält sich DocMorris vor, den Anlass der Bonusgewährung zukünftig anzupassen oder den Bonus nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist ganz einzustellen.
Auch für Privatrezepte auf Papier gibt es den Bonus: „Bestellen Sie Ihre Medikamente einfach online bei uns und schicken uns die Rezepte anschließend in einem Freiumschlag kostenlos zu.“ Außerdem gebe es noch viele weitere Vorteile für Privatpatienten bei DocMorris: „Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie die Zahlung pausieren können und somit erst später Ihr Rezept bezahlen müssen? Oder dass wir Ihrem Paket eine Rezeptkopie beilegen?“