Per Fragebogen an Rx-Arzneimittel zu kommen, wird vorerst weiter möglich sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) traut sich nicht, diese offensichtliche Umgehung der Verschreibungspflicht einzukassieren. Stattdessen wird die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt – weil angeblich Interessen ausländischer Anbieter betroffen sind. Wieder einmal wird die EU-Keule aus der Schublade geholt. Ein Kommentar von Patrick Hollstein.
Will man sich im Gesundheitswesen über bestehende Gesetze hinwegsetzen, muss man nur einen kleinen Umweg über das europäische Ausland gehen. Als Versender in den Niederlanden darf man Boni gewähren, weil man sonst ja diskriminiert würde. Und als „Telemedizin“-Plattform muss man nur so tun, als ob man mit irgendwelchen Ärztinnen und Ärzten in Irland oder Serbien kooperiert, um nach Beantwortungen eines Fragebogens sofort Rezepte ausstellen zu können, die dann am besten direkt in der hauseigenen Versandapotheke beliefert werden können.
Keine Frage: Der BGH muss die europäische Perspektive in den Blick nehmen, sobald solche grenzüberschreitenden Modelle konstruiert werden. Und am Ende bleibt zu hoffen, dass der Gesundheitsschutz auch im EU-Recht so fest verankert ist, dass er nicht durch vermeintliche Binnenmarktinteressen aus den Angeln gehoben werden kann.
Aber: Bis das letzte Woche gesprochen ist, vergehen in der Regel mehrere Jahre. Und dass die vermeintlich „kreativen Zerstörer“, wie sie einst von der Wirtschaftspresse gefeiert wurden, diese Zeit zu nutzen wissen, ist hinlänglich bekannt.
Ausgeschlossen ist auch nicht, dass der EuGH zu einem völlig falschen Ergebnis kommen kann. Knapp zehn Jahre ist es her, dass die deutsche Rx-Preisbindung vom EuGH unter haarsträubender Argumentation zerfleddert wurde. Selbst die Politik war nicht in der Lage, das Thema mit einer Neuregelung wieder einzufangen. Seitdem sind 4000 Apotheken von der Bildfläche verschwunden – was die Versender zu der unverschämten Behauptung treibt, sie würden zur Sicherung der Versorgung gebraucht.
Bevor im Gesundheitsbereich weiter auf dem Binnenmarkt herumgeritten wird, sollte erst einmal über einen wirksamen gemeinsamen Rechtsraum diskutiert werden, der auch Kontrollen und Sanktionen in anderen Mitgliedstaaten vorsieht. Das sogenannte Marktortprinzip ist nämlich nur noch Makulatur, wenn man im EU-Ausland vor dem Zugriff von Aufsichtsbehörden und Justiz geschützt ist. Solange die EU weiter zum Eldorado für Grenzgänger mutiert, sind die Verlierer diejenigen, die vor Ort die Versorgung sichern. Und das kann nicht im Sinn der Bürgerinnen und Bürger sein.