Drogerieartikel

Bußgeld gegen Hersteller-Arbeitskreis

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Berlin -

Wegen vermeintlich illegaler Absprachen hat das Bundeskartellamt insgesamt 39 Millionen Euro Bußgeld gegen Hersteller von Drogerieartikeln verhängt. Betroffen sind die Unternehmen GlaxoSmithKline Consumer Healthcare, L'Oréal Deutschland, Procter & Gamble, Erdal-Rex und die Gillette Gruppe Deutschland sowie der Verein Markenverband. Der Hersteller Beiersdorf hatte seine Strafe bereits zuvor akzeptiert. Der Markenverband will den Bescheid der Kartellbehörde prüfen.

Das Kartellamt wirft den Herstellern wettbewerbsbeschränkenden Informationsaustausch vor. Sie sollen sich zwischen 2004 und 2006 im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) über anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht haben.

Das Verfahren läuft seit 2006, das Kartellamt hatte bereits zuvor Bußgelder in Höhe von rund 24 Millionen Euro verhängt. Von den inzwischen rechtskräfigen Bescheiden gegen neun weitere Hersteller waren unter anderem Johnson & Johnson und Reckitt Benckiser betroffen. Das Verfahren war durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH ausgelöst worden, gegen die deshalb kein Bußgeld verhängt wurde.

„Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder andere Hardcore-Kartelle handelt“, sagte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt.

Mit Beiersdorf hatte sich die Bonner Behörde auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung geeinigt. Der Bußgeldbescheid ist damit bereits rechtskräftig.

Gegen die übrigen Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entscheidet. Gegen den Markenverband wurde laut dem Kartellamt wegen Unterstützung des Informationsaustauschs eine Geldbuße verhängt.

Der Verein will den Bußgeldbescheid zunächst sorgfältig analysieren. „Auf der Basis dieser Bewertung wird der Markenverband darüber befinden, ob Rechtsmittel eingelegt werden“, heißt es in einer Stellungnahme. Grundsätzlich müsse ein Umfeld geschaffen werden, „in dem der intensive Austausch zwischen den am Wettbewerb Beteiligten nicht zunächst als Bußgeldbewährte Bedrohung verstanden werden muss“, so der Markenverband.

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