Generika

AOK schließt regionale Rabattverträge

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Nachdem ein Großteil der geplanten bundesweiten AOK-Rabattverträge der 2. Generation am juristischen Widerstand verschiedener Hersteller gescheitert war, haben die ersten Landes-AOK offenbar Vereinbarungen mit Generikaherstellern geschlossen. Hexal, Sandoz und 1A Pharma machten bekannt, Sortiment-übergreifend Rabattverträge mit der AOK Sachsen-Anhalt abgeschlossen zu haben. Nur Wirkstoffe, für die bereits eine bundesweite Vereinbarung vorliegt, seien nicht betroffen.

Auch die AOK Plus (Sachsen, Thüringen), die AOK Rheinland-Pfalz sowie mindestens zwei weitere Ortskassen haben offenbar ähnliche regionale Rabattverträge mit einzelnen Pharmaherstellern über deren Gesamtsortimente abgeschlossen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sprach von einer vorsätzlichen Verletzung der aktuellen Rechtssprechung.

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte Ende Februar festgestellt, dass Krankenkassen nicht von Ausschreibungspflichten befreit sind und die wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts zu beachten haben. Die AOK hatte mit einem anderen Urteil gerechnet und in der Folge über Ersatzmodelle wie die vom Deutschen Apothekerverband vorgeschlagenen Zielpreise verhandelt. Weitere Rabattverträge waren bereits nach den Urteilen der Vergabekammern in Düsseldorf und Bonn Ende vergangenen Jahres gestoppt worden. Die EU-Kommission hatte im Oktober aufgrund von Mängeln im Ausschreibungsverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

„Die neuen AOK-Rabattverträge missachten den Grundsatz der Gleichbehandlung: Es wurden Sortimentsverträge abgeschlossen und es gab vor allem auch keine öffentliche Ausschreibung“, kritsierte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Laut BPI werden kleine und mittelständische Unternehmen durch die neuen Verträge benachteiligt: „Hier wird in fast schon konspirativer Weise geltendes Recht ausgehebelt, in der Hoffnung keiner merkt es“, so Fahrenkamp. „Bestehende europäische und nationale vergabe- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden, damit alle Beteiligten die gleichen Chancen haben, am Markt teilzunehmen. Dies müssen die AOKen erst noch lernen. Die Landesaufsichtbehörden sind aufgefordert die Wild-West-Methoden der AOKen zu stoppen.“

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