Es könnte ein schmerzhafter Abschied aus dem Niemandsland werden. Zehn Jahren lang haben es clevere Unternehmer verstanden, sich mit grenzüberschreitend konstruierten Versandapotheken zwischen den Rechtssystemen zu positionieren. Holland-Recht und Holland-Preise, deutsche Kunden und deutsche Gewinne, lautete das Motto. Das Changieren zwischen den Rechtssystemen war von Anfang an Prinzip. Jetzt könnte das Geschäftsmodell zum Bumerang werden.
Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichte des Bundes prüft, inwieweit sich ausländische Versender an die deutschen Preisvorschriften binden lassen. Die niederländischen Behörden wiederum wollen keine apothekenrechtlichen Ausnahmen mehr dulden, wenn es um die Versorgung aus ihrem Hoheitsgebiet geht. Denn die meisten Niederländer sind stolz auf ihr System und wollen es nicht als „Pharmazie-Oase“ verstanden wissen.
Dabei waren es die geradezu paradiesischen Zustände, die die deutschen Unternehmer einst ins Exil lockten. Kein Fremdbesitzverbot, keine Preisbindung, noch nicht einmal eine Offizin war einzurichten. Erst der Streit um die Rückerstattung der Herstellerrabatte trübte die Freude. Nun drohen deutsche Preise und niederländische Regeln.
Sollte der Bundesgerichtshof auch noch die Auslagerung von Tätigkeiten aus dem eigentlichen Versandbetrieb verbieten, müssten sich die Versender endgültig einem der beiden Rechtssysteme unterwerfen. Vielleicht zieht die Branche aber auch weiter. Vielleicht ist anderswo auf der Länderliste noch ein Plätzchen frei - und das Klima freundlicher.
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