Apothekenpflicht

Abtei-Kombi bleibt im Drogerieregal

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Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) liefert sein Produkt „Abtei Baldrian plus Passionsblume“ vorerst nicht mehr aus. In Übereinstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde habe man entschieden, den Vertrieb vorübergehend auszusetzen, teilte GSK auf Nachfrage mit. Der Verkauf soll nicht vor dem 1. Mai wieder aufgenommen werden. Zu diesem Stichtag werden Kombinationen mit Baldrian und Passionsblume aus der Apothekenpflicht entlassen.

Mit „Alluna Tag zur Beruhigung“ hatte GSK in der Vergangenheit die Kombination als apothekenpflichtiges Produkt vertrieben. Im Januar führte der Hersteller das Präparat unter verändertem Namen als freiverkäufliches Arzneimittel im Mass Market ein. Da sich der Vertriebsstatus für die Kombination aber erst im Mai ändert, musste GSK gegenüber der Bezirksregierung Detmold zum Sachverhalt Stellung nehmen.

Einen Rückruf des Produktes wird es aber nicht geben. Bereits ausgelieferte Ware bleibt damit in den Drogerien und Einzelhandelsmärkten verfügbar. Anlass zu weitergehenden Maßnahmen sieht GSK nicht: Der Vermarktung des Produktes stünden weder arzneimittel- noch sicherheitsrechtliche Bedenken im Wege, sagte ein GSK-Sprecher.

Von Seiten der Behörde könnte ein Rückruf mit sofortigem Vollzug nur angeordnet werden, wenn nachweislich Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Aufsicht müsste bei entsprechenden Maßnahmen immer mögliche Schadenersatzforderungen berücksichtigen. Derzeit plant die Bezirksregierung keine weiteren Schritte. Allerdings soll die Angelegenheit in weiteren Gesprächen sowie im Rahmen einer für April routinemäßig geplanten Inspektion erörtert werden. Ob es ein Bußgeldverfahren geben wird, ist noch offen.

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