USA

Strengere Auflagen für Online-Apotheken

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Auf Internet-Apotheken in den USA kommen mit dem „Ryan Haight Online Pharmacy Consumer Protection Act“ strengere Auflagen zu: Künftig dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nur noch versandt werden, wenn ein gültiges Rezept vorliegt: Der verordnende Arzt muss den Patienten wenigstens einmal persönlich untersucht haben.

Laut einer Studie wurden Rezepte bisher in Internet-Apotheken oft gar nicht oder nur als Fax verlangt. Von der neuen Regel unberührt bleiben telemedizinische Versorgungsangebote, bei denen medizinische Informationen über elektronische Kommunikationswege zwischen spezialisierten Ärzten und ihren Patienten ausgetauscht werden.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Internet-Apotheken künftig die Menge monatlich verkaufter Betäubungsmittel ausweisen. Zudem sollen die Strafen für die illegale Abgabe bestimmter kontrollierter Arzneimittel verschärft werden.

Die Versender sollen sich in Zukunft bei den Behörden und Apothekerverbänden eines jeden Bundesstaates registrieren. Dabei müssen sie auch die jeweiligen staatlichen Zulassungsregelungen für Arzneimittel akzeptieren. Online-Apotheken müssen auf ihren Internetseiten über das Unternehmen und den verantwortlichen Apotheker informieren. Dazu zählt auch ein öffentliches Bekenntnis zu den rechtlichen Vorgaben.

Der Senat stimmte dem Gesetzesentwurf schon im April zu, vor einer Woche verabschiedete auch das Repräsentantenhaus ihn einstimmig. Die Vorlage wird nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Das Gesetz ist nach Ryan Haight benannt, der 2001 im Alter von 18 Jahren an einer Überdosis über das Internet bestellter Betäubungsmittel gestorben war.

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