Um die Wirtschaft anzukurbeln, bekommen Italiens Apothekenmitarbeiter Steuererleichterungen. Bis zum Jahresende wird die Einkommenssteuer von 38 auf 10 Prozent für bestimmte Angestellte gesenkt. Von den Vergünstigungen betroffen sind allerdings nur alle „außerordentliche Dienstzeiten“, also der Nachtdienst, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie alle Überstunden.
Die indirekte Gehaltserhöhung ist durch eine kürzlich in Kraft getretene Besonderheit im italienischen Steuerrecht möglich: Mit dem „Finanz-Stabilisierungsgesetz“ können private Arbeitgeber seit Jahresbeginn Verträge mit Gewerkschaften schließen. Für Angestellte mit einem Bruttoeinkommen unter 40.000 Euro im Jahr können Steuererleichterungen vereinbart werden. Jedem Arbeitnehmer dürfen dabei maximal 6000 Euro erlassen werden.
Einen entsprechenden Vertrag haben der italienische Apothekerverband sowie der Verband der Kommunalapotheken mit allen betroffenen Gewerkschaften unterzeichnet. Laut dem italienischen Apothekerverband beschäftigen Italiens Apotheken derzeit rund 50.000 Mitarbeiter; der Großteil davon soll nun mehr Geld bekommen: „Wir schätzen, dass alle nicht-approbierten Angestellten sowie alle approbierten Apotheker mit weniger als 15 Jahren Berufserfahrung in diese Kategorie fallen“, so ein Verbandssprecher.
Ziel der Regelung soll es sein, die Arbeit in der Apotheke wieder attraktiver zu gestalten. „Die Produktivität in den Apotheken muss gesteigert werden“, sagt der Verbandssprecher. Insbesondere in den öffentlichen italienischen Apotheken, den Kommunalapotheken, hatte es in den vergangenen Monaten Beschwerden der Belegschaft gegeben.
Neuer Ärger droht in Rom: Weil die römischen Kommunalapotheken als einziger Verbund nicht Mitglied im Verband kommunaler Apotheken sind, werden die Apothekenangestellten in der Hauptstadt nicht von der Steuersenkung profitieren. In Briefen an die Gewerkschaften beschweren sich die angestellten Apotheker bereits über das Gehalt für Neueinsteiger: 1200 Euro.
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