Frankreich

Regierung erfindet „Vertrauensapotheker“

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Um die Versorgung chronisch Kranker zu verbessern und die Ärzte zu entlasten, sollen Frankreichs Apotheker ärztliche Kompetenzen übernehmen und beispielsweise die Dosierung wechseln und sogar Originalpräparate austauschen dürfen. Dies sieht ein Entwurf für ein Versorgungsgesetz vor, den die französische Regierung in der vergangenen Woche vorgelegt hat. Die Apotheker sind gespaltener Meinung: Denn trotz des Vertrauens der Politik in die Kompetenz der Pharmazeuten fehlt in dem neuen Gesetz eine entscheidende Passage - die der Entlohnung.

Statt ihren Arzt zu konsultieren, sollen Patienten mit chronischen Krankheiten in Zukunft einen „Vertrauensapotheker“ auswählen. Ist dieser einverstanden, überwacht er ein Jahr lang die Medikamenteneinnahme des Patienten. Bei Problemen darf der Apotheker in Eigenverantwortung das Arzneimittel oder die Dosierung umstellen, außerdem darf der Pharmazeut Wiederholungsverordnungen ausstellen.

Um die Therapietreue des Patienten sicher zu stellen, sollen in den Apotheken Patientenakten geführt werden. In den sogenannten „Medikationsbilanzen“ werden Neben- und Wechselwirkungen, Menge und Dauer der Dosierung sowie die Verträglichkeit aufgelistet. Veränderungen müssen laut Entwurf auf einem Extra-Blatt begründet, der Patientenakte angehängt und dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Als „Vertrauensapotheker“ können sich alle Approbierten qualifizieren.

„Wir sind sehr zufrieden mit der Aufwertung unseres Berufes“, sagt ein Sprecher des Apothekerverbandes. Die Apotheker müssten jedoch weitergebildet werden, damit sie Originalpräparate austauschen und deren Dosierung verändern dürften. Wie die Qualifzierung organisiert werden soll, etwa ob auch private Unternehmen eingebunden werden, wird derzeit mit der Politik geklärt.

Eine Entlohnung für den Mehraufwand ist im Gesetz nicht beschrieben. „Man kann unseren Beruf nicht nur mit Worten bezahlen“, so Verbandschef Philippe Gaertner. Ohne Bezahlung werde er seinen Kollegen daher nicht empfehlen, als „Vertrauensapotheker“ tätig zu werden.

Die Regierung verweist auf die ohnehin bereits in Aussicht gestellte Änderung des Apothekenhonorars. Medienberichten zufolge könnten die zusätzlichen Aufgaben von der Marge entkoppelt und mit einer Extra-Pauschale entlohnt werden.

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