In Tschechien soll für verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz mehr gelten. Die Regierungskoalition will fast alle Ausnahmen vom heutigen Regelsatz von 20 Prozent abschaffen; nur Grundnahrungsmittel sollen weiterhin befreit werden. Derzeit gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für pharmazeutische Produkte, medizinische Geräte, Hotelaufenthalte, den öffentlichen Nahverkehr, Bücher sowie Zeitschriften der ermäßigte Satz von 10 Prozent.
Bei den Apothekern stoßen die Pläne auf heftigen Widerstand: Für Krankenkassen und Patienten entstünden jährliche Mehrausgaben von umgerechnet 200 Millionen Euro, erklärt ein Sprecher der Apothekerkammer. „In Zeiten, in denen sich bei der Finanzierung des Gesundheitssystems immer mehr Probleme auftun, erscheint ein solcher Vorschlag paradox.“ Zudem müsste das derzeitige Preisbildungssystem für Arzneimittel komplett umgestaltet werden, da sonst unverhältnismäßig starke Belastungen für die Patienten drohten, gibt der Sprecher zu bedenken.
Tschechien wäre neben Dänemark (25 Prozent), Bulgarien (20 Prozent) und Deutschland (19 Prozent) das vierte Land in Europa, in dem für Medikamente kein ermäßigter Steuersatz gilt. In einigen Ländern wie etwa Großbritannien, Schweden, Zypern und Malta wird auf verschreibungspflichtige Medikamente sogar überhaupt keine Mehrwertsteuer verlangt. Anfang 2009 hatte Österreich den Satz für Arzneimittel von 20 Prozent auf 10 halbiert. Zwei Jahre zuvor hatte Mazedonien für Medikamente einen erniedrigten Steuersatz von 7 Prozent eingeführt. In Bulgarien war 2009 über eine Absenkung auf 7 Prozent diskutiert worden.
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