Österreich/Schweiz

Heftige Kritik an Versandhandel

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Nach dem Bundeskriminalamt und der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA warnen nun auch österreichische und schweizerische Politiker und Behörden vor gefälschten Arzneimitteln aus dem Internet. SPÖ-Konsumentensprecher Johann Maier kritisierte die unzureichenden strafrechtlichen Bestimmungen: „Das österreichische Arzneimittelgesetz kennt im Gegensatz zur deutschen Rechtssprechung keine eigene gerichtliche Verbotsbestimmung für das Herstellen und in Verkehrbringen gefälschter oder schädlicher Arzneimittel“, so Maier. Der Politiker fordert deshalb „klare gerichtliche Strafbestimmungen“.

In Österreich hat sich laut Maier der Handel mit gefälschten Medikamenten in den vergangenen Jahren mehr als versiebenfacht. 2007 hat der österreichische Zoll Maiers Angaben zufolge mehr als 42.000 Arzneimittelfälschungen aufgegriffen.

Das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic warnt in seinem kürzlich publizierten Leitfaden für Verbraucher vor zahlreichen gefälschten, wirkungslosen oder sogar gefährlichen Medikamenten aus dem Internet. Der Grundsatz „Hilft es nicht, so schadet es auch nicht“ sei bei der Gesundheit nur sehr beschränkt gültig, warnt auch Swissmedic. Die schweizerische Behörde rät Patienten deshalb, „sich bei Gesundheitsfragen an entsprechend ausgebildete Fachpersonen“ zu wenden. Arzt und Apotheker seien am besten befähigt, den persönlichen Gesundheitszustand zu beurteilen und die entsprechenden Behandlungen zu empfehlen.

In beiden Ländern ist der Versandhandel mit Arzneimitteln eigentlich verboten; ausländische Versandapotheken liefern nach Österreich; Privatpersonen dürfen auch in der Schweiz Arzneimittel in der Menge eines Monatsbedarfs für sich selber aus dem Ausland importieren. Außerdem können die kantonalen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Versandapotheken eine Ausnahmebewilligung erteilen, die dann in der gesamten Alpenrepublik gilt. Verschiedene Krankenkassen haben bereits Verträge mit den größten Anbietern geschlossen.

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