Arzneimittelimporte

EuGH verhandelt Kontingentierung

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich in dieser Woche mit der Grundsatzfrage, ob Pharmahersteller ihre Lieferungen an Großhändler begrenzen oder einstellen dürfen, um den Parallelhandel ihrer Produkte zu unterbinden. Im konkreten Fall hatte der britische Konzern GlaxoSmithKline (GSK) griechische Großhändler nur noch in beschränktem Umfang beliefert, da diese einen großen Teil der bestellten Erzeugnisse in andere EU-Mitgliedstaaten mit höherem Preisniveau reexportiert hatten. Vorübergehend hatte GSK seine Produkte sogar komplett zurückgehalten.

Im August 2001 verpflichtete die griechische Wettbewerbskommission die griechische GSK-Tochter, alle eingehenden Bestellungen vollständig auszuführen. Dies geschah in dem Umfang, in dem das Unternehmen vom Mutterkonzern beliefert wurde. Diese Belieferung überschritt die Nachfrage auf dem Inlandsmarkt, reichte aber nicht für die viel umfangreicheren Bestellungen der Großhändler aus.

Ein bereits 2003 eingereichtes Vorabentscheidungsersuchen der Wettbewerbskommission lehnte der EuGH mit der Begründung ab, dass das Gremium kein Gericht und damit nicht berechtigt zur Anrufung des EuGH sei. Mittlerweile streiten die Parteien - verschiedene Großhändler und GSK - vor dem Efeteio Athinon, das sich nun seinerseits an den Gerichtshof gewendet hat.

Außerdem soll der EuGH auf Antrag des europäischen Dachverbands der Parallelimporteure (EAEPC) die Ablehnung von drei Beschwerden durch die Europäischen Kommission für nichtig erklären. Der Verband hatte sich bei der Kommission darüber beschwert, dass GSK zur Verhinderung des Parallelhandels die Arzneimittel Imigran, Lamictal und Serevent nicht an griechische Großhändler liefern wollte.

Die Kommission hatte auf das bei der griechischen Wettbewerbskommission laufende Verfahren verwiesen. Der Verband macht demgegenüber geltend, dass durch die Beschwerden neue und grundlegende Fragen im Bereich des EG-Wettbewerbsrechts aufgeworfen und Probleme angesprochen würden, die in mehr als einem Mitgliedstaat bestünden. Das nationale Verfahren dauere auch zu lange, um ein angemessenes Ergebnis zu erzielen.

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