Seit einigen Tagen müssen alle Apotheken in Österreich, die Arzneimittel maschinell verblistern, strenge Regeln befolgen. So gibt es neue Vorschriften zur Reinigung der Automaten und Räume, zur Dokumentation und Qualitätssicherung. Derzeit verblistern rund 15 Apotheken in Österreich mit entsprechenden Automaten. Künftig soll mindestens alle fünf Jahre überprüft werden, ob sich die Pharmazeuten an die neuen Vorgaben halten. Die Prüfgebühren sollen die Apotheker selbst zahlen.
Rund 1440 Euro wird ein Besuch kosten, schätzt die österreichische Apothekerkammer. Bei unvollständigen Unterlagen oder fälligen Nachprüfungen könnten weitere Gebühren anfallen. Die neuen Kontrollen führen Experten des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen aus.
Erstmals werden damit in Österreich Gebühren für Revisionen erhoben. Bislang wurden Prüfgebühren lediglich für Unternehmen fällig, die mit einer Herstellungserlaubnis verblistern. Für Apotheken war die Betriebsprüfung dagegen bislang kostenlos - und wird es für Apotheken ohne Blisterautomaten weiterhin bleiben.
Bei der Apothekerkammer sieht man die neuen Gebühren als das kleinere Übel: Entscheidend sei, dass die Apotheken weiterhin auch ohne Herstellungserlaubnis neu verblistern dürfen, sagt ein Sprecher. Dass die Apotheken für die Überprüfung der Qualität aufkommen müssen, sei zwar nicht wünschenswert, aber akzeptabel.
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