E-Rezept

HBA: Zwei Schritte zur Aktivierung

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Der HBA muss nach Empfang freigeschaltet und aktiviert werden.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Auch Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten können jetzt ihren elektronischen Heilberufsausweis (HBA) beantragen. Wer dies erfolgreich absolviert hat, muss die Karte nach Erhalt im Antragsportal von D-Trust freischalten und durch Vergabe der Wunsch-PIN aktivieren.

Freigeschaltet wird der HBA über das Antragsportal via SMS-TAN oder das Service-Passwort, das beim Antrag vergeben wurde. Die Aktivierung erfolgt dann am Kartenterminal in der Apotheke, in der das HBA eingesteckt werden muss. Den Anweisungen des Geräts folgend, müssen nun die beiden Freischalt-PIN eingegeben werden, die von der Bundesdruckerei beziehungsweise D-Trust per Brief zugeschickt wurden.

Dabei müssen zwei neue PIN vergeben werden, diese müssen sechs- bis achtstellig sein und aus Buchstaben- oder Ziffernkombinationen bestehen. Mit der PIN.QES wird die qualifizierte Signatur als rechtsverbindliche elektronische Unterschrift erzeugt. Mit der PIN.CH können weitere Anwendungen freigeschaltet werden.

Mit dem Antrag können zwei HBA bestellt werden, ein Hauptausweis und ein Reserveausweis. Refinanziert wird aber nur die Bestellung einer Karte. Dabei ist zu beachten, dass die Berichtigung eines bestehenden Antrags, der bereits abgeschlossen wurde, eine neue Bestellung auslöst. Der Status kann im Antragsportal abgefragt werden, hier können auch Passwörter geändert und Karten gesperrt werden.

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