Sicherheitsaspekte bedenken

PoPP: Verbände informieren über CardLink-Nachfolge

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Berlin -

Als Nachfolge-Technologie zu CardLink wurde der „Proof of Patient Presence“ (PoPP) entwickelt, der das bisherige System im kommenden Jahr ablösen soll. Dies soll für Anwender:innen auf beiden Seiten, Kund:innen wie Apotheken, recht geräuschlos erfolgen. Die Verbände informieren nun.

Die Telematikinfrastruktur (TI) entwickele sich weiter, um beispielsweise den Zugriff auf die E-Rezeptdaten anwenderfreundlicher und sicherer zu machen, heißt es von den Verbänden. Mit PoPP sei die Identifizierung zuverlässig nachweisbar; wie bei CardLink gehe das über die NFC-Funktion der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Dafür könnten in den Apotheken zukünftig neben den bekannten Terminals auch Standardkartenleser wie USB-Lesegeräte oder die NFC-Funktion eines Smartphones genutzt werden. Diese würden direkt mit dem PoPP-Service verbunden, eine PIN-Eingabe sei demnach nicht erforderlich.

Dabei müssten jedoch auch neue Sicherheitsaspekte bedacht werden, geben die Verbände zu bedenken. Denn auch diese Kartenleser oder Diensthandys gelten als Teil der Apotheken-IT und müssen entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Daher gelte es, auf Schwachstellen in Firmware oder Treibern, unsichere drahtlose Übertragungen, problematische Zusatzsoftware und vorinstallierte Funktionen und Apps sowie regelmäßige Updates auf dem Smartphones zu achten. Bei Kartenlesern sei zudem die BSI-Zertifizierung nach TR-03119 empfehlenswert.

Die eGK-Terminals werden durch PoPP nicht überflüssig, da sie für die notwendige Signatur weiter gebraucht werden. Laut Branchenkennern werde das auch noch eine Weile so bleiben, da SMC-B-Anbieter wie D-Trust selbst wenig Interesse hätten, das Projekt der Remote-Signaturen voranzutreiben.

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