Verzögerter Karten-Austausch

Medisign: Gematik startet Anhörung

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Berlin -

Angesichts der massiven Probleme bei Medisign ist auch die Gematik mit ihrer Geduld am Ende. Jetzt wurde ein Anhörungsverfahren gestartet, in dem der Hersteller Stellung zu den Vorgängen nehmen muss.

Die Gematik überwacht nach eigenem Bekunden engmaschig die Umstellung der einzelnen TI-Komponenten bei allen Anbietern sowie die Entwicklungen bei den beteiligten Industrieunternehmen. Man behalte sich vor, „bei mangelnden Fortschritten oder falls getroffene Zusagen nicht eingehalten werden, entsprechende Maßnahmen gegenüber den Anbietern zu ergreifen“.

Zuletzt hatten immer wieder Apotheken über Lieferschwierigkeiten bei Medisign berichtet. Insbesondere der Austausch des eHBA durch das Gemeinschaftsunternehmen von Deutscher Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und Frey ADV führte zu massiven Verzögerungen, die teilweise betriebsgefährdend waren. „Die Gematik prüft gegenwärtig etwaige Maßnahmen gegenüber dem Anbieter und befindet sich hierzu in einem verwaltungsrechtlichen Anhörungsverfahren mit Medisign. Bei belastbaren Anzeichen, dass ein fristgerechter Kartentausch nicht sichergestellt werden kann, wird die Gematik entsprechende Maßnahmen ergreifen.“

Die Gematik liefert auch die Begründung für den Austausch: Bis Jahresende müssten aufgrund europarechtlicher Vorgaben die Verschlüsselungsalgorithmen (kryptografischen Verfahren) in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt werden. Die Umstellung beim Verschlüsselungsalgorithmus erfolge vom sogenannten RSA (Rivest-Shamir-Adleman) auf den ECC (Elliptic Curve Cryptography).  Dies betreffe unter anderem Konnektoren, Heilberufsausweise (eHBA), Institutionskarten (SMC-B); aber auch Primärsysteme und KIM-Clientmodule müssten bis zum Jahresende vollständig das neue kryptografische Verfahren anwenden können.

„Aufgrund des verbleibenden Zeitraums von wenigen Wochen im Zusammenspiel mit der Anzahl an noch zu tauschenden Karten und Konnektoren sind längere Bearbeitungszeiten und Lieferengpässe bei den Anbietern und Industriepartnern nicht auszuschließen.“ Man empfehle Nutzerinnen und Nutzern, sich umgehend an ihre IT-Anbieter zu wenden und zu prüfen, ob Heilberufsausweise, Institutionskarten oder der Konnektor getauscht werden müssten. 

Sofern ein Austausch notwendig sei, sei eine kurzfristige Beantragung über die jeweiligen Anbieter empfehlenswert. So sollten insbesondere neue eHBA idealerweise den Nutzerinnen und Nutzern spätestens am 1. Dezember zur Verfügung stehen, um die Umstellung und einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen. „Sollte diese Zeitschiene durch die Anbieter nicht eingehalten werden können, sollten Betroffene die vertraglichen und zivilrechtlichen Handlungsoptionen (unter anderem Haftungsansprüche gegen den Anbieter) und gegebenenfalls den Wechsel zu einem alternativen Anbieter prüfen.“

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