Verweis auf Arzt-Signatur

Kassen rätseln über E-Rezept-Fälschungen

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Berlin -

Ein gefälschter QR-Code für eine elektronische Verordnung hat für Aufruhr in Apotheken gesorgt. Noch ist nur klar, dass das Dokument nach Praxisschluss ohne Kenntnis des Inhabers erstellt wurde. Fraglich ist, wie dieses Plagiat gewertet wird – die Polizei spricht von Fälschung. Die Krankenkassen sind sich indes nicht einig und drücken sich um eine genaue Einordnung.

Es ist der erste bekannte Fall, in dem ein gefälschtes E-Rezept vorgelegt wurde: In der Rats-Apotheke in Soest haben Angestellte per Zufall eine digitale Verordnung für ein Codein-Präparat als Fälschung identifiziert. Laut Polizei handelt es sich nicht um einen Einzelfall, sondern womöglich um echte kriminelle Aktivitäten. Insgesamt sind fünf Fälle bekannt.

Die Bayerische Apothekerkammer (BLAK) warnte unlängst, dass auch E-Rezepte nicht vollkommen geschützt für Fälschungen seien. Auch die Polizei spricht von Plagiaten – doch in den Apotheken wurde die Frage laut, wie man diese denn erkennen soll, wenn die Daten der Arztpraxis kriminell genutzt wurden. Denn es geht auch um Haftung und die Frage nach der Prüfpflicht sowie drohende Retaxierungen.

Kassen wagen keine Aussage

Beim AOK-Bundesverband räumt man ein, dass Rezeptfälschungen bekanntlich ein zunehmendes Problem in der Versorgung seien. „Apotheken sollten daher bei der Prüfung von Verordnungen besonders aufmerksam sein. Soweit für eine Apotheke eine Rezeptfälschung erkennbar ist, muss sie von einer Belieferung absehen, sonst droht eine Retaxierung“, sagt ein Sprecher.

Bei E-Rezepten sollte die qualifizierte elektronische Signatur der Ärztin oder des Arztes geprüft werden. Wie es gewertet wird, wenn diese gefälscht ist, wird nicht beantwortet. „Da uns die genauen Umstände des konkreten Falls nicht bekannt sind, können wir zu diesem leider keine konkretere Aussage treffen.“

Bei der Barmer geht man in diesem Fall nicht von einem gefälschten E-Rezept aus. Eine pauschale Aussage dazu will man aber nicht treffen: „Scheinbar hat sich der Täter illegal Zugriff zu einer Arztpraxis und zur TI-Infrastruktur verschafft“, sagt ein Sprecher. „Die Barmer befolgt bei der Rezeptkorrektur die Vorgaben der Vereinbarungen zwischen GKV-Spitzenverband beziehungsweise VDEK und dem Deutschen Apothekerverband (DAV).“

Bei der KKH hat man das Problem im Blick: „Wir prüfen derzeit intern, wie wir mit von Ihnen beschriebenen Fällen von E-Rezeptfälschungen umgehen, und können dazu deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen“, sagt eine Sprecherin.

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