D-Trust gibt Preisnachlass

HBA-Tausch: Ärzte-Rabatt nicht für Apotheker

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Berlin -

Wegen einer Sicherheitslücke bei elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) hat D-Trust eine Austauschaktion gestartet. Auch Inhaber Patrick Kolbe und mehrere seiner Angestellten sind betroffen. Von einem befreundeten Arzt erfuhr er von einem Rabatt, den der Mediziner vom Tochterunternehmen der Bundesdruckerei erhält. Für Apotheken gelten dagegen feste Preise.

Der Austausch der betroffenen eHBA bei D-Trust begann im Januar. „Seitdem wurden nahezu alle Berufsgruppen persönlich über die Austauschmöglichkeiten informiert“, sagt eine Unternehmenssprecherin. Betroffene Kundinnen und Kunden könnten ihren bisherigen eHBA kostenfrei gegen eine Ersatzkarte mit identischer Laufzeit eintauschen.

Rabatt für viele Berufe

Sei jedoch eine Änderung in den Antragsdaten notwendig wie bei Umzug oder Namensänderung, müsse ein neuer Antrag auf eine Folgekarte mit einer neuen Laufzeit von fünf Jahren gestellt werden. „Die meisten Berufsgruppen können für Folgekarten auch einen Preisnachlass erhalten. Für Apotheker und Apothekerinnen gelten feste Preise in den Enduserverträgen“, sagt sie.

Der Preis für einen eHBA für Apothekerinnen und Apotheker liegt laut D-Trust bei 534,07 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Andere Heilberufler zahlen weniger: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten zahlen nur 500 Euro.

Der eHBA wird benötigt, um rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen, die für einige medizinische Anwendungen wie eArztbriefe, digitale Laborüberweisungen oder Medikationspläne zwingend erforderlich sind.

Kolbe betreibt unter anderem die Avesana Zwingli-Apotheke in Dresden. Er kritisiert, dass Apothekerinnen und Apotheker – anders als Ärztinnen und Ärzte – keine rabattierten Folgekarten erhalten. Es handele sich um eine „Ungleichbehandlung“. Der Gratistausch sei keine Lösung, da die ursprüngliche Laufzeit erhalten bleibe und diese eHBA damit nicht lange gültig seien. Als Apotheker bleibe man auf den Kosten sitzen.

Kammer erklärt fehlenden Rabatt

Der Inhaber informierte die Kammer. Dort bestätigte man ihm, dass eine Rabattgewährung „gegen die Open-House-Verträge verstoßen“ würde. Aber: „Das hat nichts mit der ‚Bedeutsamkeit‘ von Berufsgruppen zu tun, sondern mit den geltenden Verträgen – hier haben sich die Apothekerkammern damals festgelegt. Ein ‚Schadenersatzanspruch‘ von Apothekern ist angesichts des kostenlosen Kartentauschs und der unveränderten Vertragslaufzeit auch nicht begründbar“, heißt es von der Kammer.

„Ich finde diese Antwort wenig befriedigend“, sagt Kolbe. „Anscheinend hat die Standesvertretung der Ärzte bessere Verträge für den Fall eines auftretenden Mangels ausgehandelt.“ Die Vereinbarungen gingen offensichtlich an der Realität vorbei, wenn etwa keine geänderte Lieferanschrift möglich sei.

Heilberuflern droht Sperrung

Die Schwachstelle betrifft Chips, die teilweise in eHBA der Generation G2.1 auf Kartenkörpern des Herstellers Idemia eingesetzt wurden. Karten mit dem betroffenen Infineon-Chip, die das ECC-Verfahren nutzen, dürften nur noch bis spätestens 30. Juni 2026 für qualifizierte elektronische Signaturen eingesetzt werden. Aus regulatorischen und technischen Gründen wird D-Trust bis spätestens Ende Juni alle betroffenen eHBA sukzessive sperren.

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