DocMorris kann CardLink bis Anfang 2027 weiter verwenden. Die Gematik verlängerte die befristete Zulassung. Laut Versender ist damit ein nahtloser Übergang auf das neue Verfahren zum Einlösen von E-Rezepten gesichert.
Die Gematik hat die Produktzulassung für die CardLink-Lösung von DocMorris bis Ende Januar 2027 verlängert. Patientinnen und Patienten könnten ihre E-Rezepte somit weiterhin mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der DocMorris-App einlösen, so der Versender.
Gleichzeitig sei ein nahtloser Übergang zur Nachfolgetechnologie PoPP (Proof of Patient Presence) sichergestellt. Die Gematik werde die kontaktlose Nutzung der eGK ohne PIN auch im Kontext von PoPP ermöglichen.
„Wir begrüßen, dass die Gematik mit allen Beteiligten frühzeitig eine Übergangsregelung für die volldigitale E-Rezept-Einlösung bis zur deutschlandweiten Einführung von PoPP gefunden hat. Durch die Ermöglichung der kontaktlosen Nutzung der eGK ohne PIN auch im Kontext von PoPP können unsere Kundinnen und Kunden auch zukünftig auf erlernte Einlösewege für ihre E-Rezepte vertrauen“, so DocMorris-CEO Walter Hess.
Auch Redcare konnte über den Partner eHealth Experts die Produktlizenz für die CardLink-Lösung bis Ende Januar 2027 verlängern. Seit Mai 2024 können in der Shop-Apotheke-App per CardLink E-Rezepte eingelöst werden. Die zukünftige PoPP-Technologie werde neben der bekannten Nutzerfreundlichkeit auch einen noch höheren Sicherheitsstandard bieten und zusätzliche Authentifizierungsoptionen, wie die biometrische Verifizierung über Face-ID oder Fingerabdruck, ermöglichen, heißt es von Redcare. Voraussichtlich Ende 2026 sollen diese Funktionen zur Verfügung stehen.
„Die Verlängerung von CardLink ist der logische nächste Schritt zum nahtlosen Übergang auf die PoPP-Infrastruktur. Wir begrüßen die Einführung dieses neuen nationalen Standards, der das Einlösen von Rezepten für Patientinnen und Patienten noch komfortabler machen wird“, kommentiert Redcare-CEO Olaf Heinrich.
CardLink war von den Versendern entwickelt worden. Allerdings hatte es Sicherheitsbedenken gegeben, sodass die im Herbst 2024 erteilten Zulassungen für das Verfahren, mit dem E-Rezepte digital übermittelt werden können, nur befristet erteilt worden waren. Ende März kommenden Jahres laufen die ersten Genehmigungen ab.
Den PoPP-Service soll man künftig via GesundheitsID oder eGK nutzen können, wobei Letztere wohl zunächst weiterhin von den allermeisten Versicherten genutzt wird. Denn die Registrierung für die GesundheitsID ist aufwändig, schließlich soll über sie auch der Zugriff der Versicherten auf die elektronische Patientenakte (ePA) gewährleistet werden.
Die Überlegung war daher, ob die neue Lösung überhaupt über die Apps von Drittanbietern wie Versendern oder Plattformen genutzt werden kann, zumindest wenn Versicherte sie mit der GesundheitsID nutzen wollen. Immerhin ermöglicht diese den Zugriff auf die ePA und damit auf besonders sensible Informationen. Ein Analyst sah kürzlich ein „kritisches, strukturelles Risiko“ für die Versender und ihr E-Rezept-Geschäft.
Bei der neuen PoPP-Technologie soll die eGK weiter genutzt werden können. Und auch für die GesundheitsID gibt es eine Lösung, nämlich ein Produkt namens PoPP-Modul, das zulassungspflichtig sein wird und die Integration in Apps ermöglichen soll. Als Frontend-Lösung soll das PoPP-Modul allen Nutzern mit GesundheitsID den Zugang zur PoPP-Lösung liefern. „Der PoPP-Service erzeugt die Bestätigung eines Versorgungskontextes in Form des kryptographisch gesicherten PoPP-Token. Dieses bestätigt, dass ein bestimmter Versicherter mit einer bestimmten Leistungserbringerinstitution (LEI) zusammengekommen ist“, heißt es in der Spezifikation von Ende Januar.
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