Neuregelung zur Abrechnung

Rezepturen: „Maximal kontraproduktiv für die Apotheken“

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Berlin -

Der Aufschrei ist groß: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen nur noch die Abrechnung des anteiligen Apothekeneinkaufspreises erlauben. Damit könnte es für Apotheken schwieriger werden, Individualrezepturen wirtschaftlich abzurechnen. Insbesondere kleinere Apotheken bleiben auf den Kosten für verfallende Anbrüche sitzen. „Das macht die ohnehin unwirtschaftliche Rezeptur noch unattraktiver für uns“, so ein Inhaber.

Mit der Apothekenreform soll in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt werden, dass bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln nur der anteilige Verkaufspreis abgerechnet werden kann. Konkret heißt es: „Bei der Abgabe von Zubereitungen soll der Apothekeneinkaufspreis nicht für die gesamte in einer üblichen Abpackung enthaltene Menge, sondern anteilig auf Grundlage der tatsächlich in der Rezeptur eingesetzten Menge an Stoffen oder Fertigarzneimitteln berechnet werden.“

„Bleiben auf Kosten sitzen“

Die Arbeit werde so aber deutlich erschwert, betont der Inhaber. „So wird die Rezeptur, die ohnehin schon nicht wirtschaftlich war, noch unwirtschaftlicher“, erklärt er. Es sei abermals eine Benachteiligung für kleinere Apotheken. Denn: „Wenn große Apotheken eine erhöhte Anzahl von Rezepturen haben, dann sind angebrochene Packungen überhaupt gar kein Problem.“ In kleineren Apotheken verfallen Anbrüche aufgrund der geringeren Nachfrage schneller. „Wir bleiben dann auf diesen Kosten sitzen“, macht er klar.

Lange Anfertigung vorgaukeln

Denn komme ein Patient mit einer Rezepturverordnung, die bis dato unbekannt war oder nur selten vorkomme, sei man durch den Kontrahierungszwang eigentlich genötigt, diese auch anzufertigen. „Wir wissen alle, dass es dann nur die Möglichkeit gibt, die Anfertigung auf die lange Bank zu schieben und zu hoffen, der Patient entscheidet sich um“, so der Inhaber. „Das ist maximal kontraproduktiv für die Apotheken und so will auch niemand arbeiten.“

Rezepturen nicht mehr attraktiv

Die neue Reglung sei ein großer Nachteil für die Vor-Ort-Versorgung, weil es zu weiteren Einschränkungen komme. „Die individuellen Rezepturen verlieren so noch mehr an Attraktivität“, betont er. Das sei nicht im Sinne des Patienten und auch nicht im Sinne der Förderung der Apotheken. Zudem leide auch das Image: „Der Patient versteht leider nur, die Apotheke ist unfähig, die Rezeptur schnell und unkompliziert für mich anzufertigen.“ Welche Kosten warum entstünden, bleibe in der Erklärungsnot der Apotheken hängen, so der Inhaber.

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