Apothekenreform

„Patientenfeindlich“: Preis kritisiert Neuregelung zu Zweigapotheken

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Berlin -

Im Rahmen des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) soll unter anderem auch die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden. Die Regelung ist bereits vom Bundesrat scharf kritisiert worden – bisher verteidigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jedoch die Maßnahme als notwendige Flexibilisierung. Die Abda warnt unterdessen, dass die geplante Neuregelung die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen könne, und fordert deshalb den Bundestag auf, sie ersatzlos zu streichen.

„Eine Neuregelung für Zweigapotheken ist nicht notwendig, denn sie verbessert die Versorgungssituation nicht“, betont Abda-Präsident Thomas Preis. „Im Gegenteil: Die Neuregelung ist patientenfeindlich.“ Die neuartigen Zweigapotheken wären aus Patientensicht keine echten Apotheken, weil sie keine Ausgangsstoffprüfungen im Labor durchführen, viele Rezepturarzneimittel nicht herstellen und vor allem auch keine Nachtdienste leisten könnten. Gleichzeitig würden die mit vollem Leistungsangebot arbeitenden Apotheken in der unmittelbaren Umgebung durch die Neuregelung erheblich geschwächt, denn sie sorgten mit kostenintensiven Botendiensten und sehr oft auch mit Rezeptsammelstellen für eine gute Versorgung in strukturschwachen Gebieten. „Was die Menschen in ländlichen Regionen gerade nicht brauchen, sind abgespeckte Abgabestellen, sondern vollwertige Apotheken“, betont Preis.

„Menschen wollen keine Zweigapotheken“

Langfristig würde die Neuregelung sogar den Verbraucher- und Patientenschutz gefährden, indem sie das Fremd- und Mehrbesitzverbot untergrabe, warnt Preis. Momentan betreibe ein Apotheker oder eine Apothekerin auf der Grundlage einer einzigen Betriebserlaubnis eine Apotheke mit maximal vier Betriebsstätten – und trage dafür auch die volle Verantwortung und persönliche Haftung. „Mit mehreren Betriebserlaubnissen für Hauptapotheke und Zweigapotheken stünde dieses Verbraucherschutzprinzip unnötig juristisch auf dem Prüfstand“, so Preis. „Die Menschen wollen keine abgespeckten Zweigapotheken, sondern starke Vollapotheken. Dafür brauchen wir dringend die zugesagte Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro Arzneimittel.“

Bundesweit gebe es aktuell 16.601 öffentliche Apotheken, darunter aber nur neun Zweigapotheken. Zweigapotheken dürfen bislang nur nach einem behördlich festgestellten Versorgungsnotstand vom Inhaber oder der Inhaberin einer nahe gelegenen anderen Apotheke betrieben werden. Die auf fünf Jahre zu befristende Erlaubnis kann auf Antrag erneut erteilt werden.

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