„Gesundheit ist keine Ware und Arzneimittel keine Schnäppchen“, beginnt Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, einen Beitrag auf Instagram zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Für die Politikerin steht fest: Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind hierzulande preisgebunden – auch im Versandhandel. Doch die Preisbindung allein reiche nicht, jetzt sei die Politik gefordert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) abgewiesen und die Preisbindung für Versandapotheken kassiert. Die Richter in Karlsruhe beziehen sich auf die alte Regelung nach § 78 Arzneimittelgesetz (AMG), die aber nach dem EuGH-Urteil unionsrechtswidrig gewesen sei und daher nicht auf ausländische Versender angewendet werden durfte. Zur neuen Regelung nach Sozialgesetzbuch (SGB V) äußerten sich die Richter nicht – in der mündlichen Verhandlung hatten sie aber betont, dass sie diese grundsätzlich ähnlich bewerten.
Borchardt bedauert, dass die Klage des BAV nicht erfolgreich war. Aber: Das Urteil beziehe sich auf eine alte Regelung, die rechtliche Realität habe sich seitdem weiterentwickelt. „Mit dem Inkrafttreten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes 2020 wurde die Preisbindung im Sozialgesetzbuch V eindeutig verankert – sie gilt weiterhin“, stellt die Politikerin klar.
„Auch künftig sind verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland preisgebunden – unabhängig davon, ob sie in der Apotheke vor Ort oder im Versandhandel abgegeben werden“, schreibt Borchardt in ihrem Social Media-Post. „Diese sozialrechtliche Regelung steht, und sie steht nicht zur Disposition.“
„Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken bleibt kritisch.“ Filialschließungen, Personalmangel, steigende Betriebskosten und ein immer komplexeres Regelwerk belasten vor allem kleinere, inhabergeführte Apotheken. Daher reiche die Preisbindung allein nicht aus: „Jetzt ist die Politik gefordert, gleiche Rahmenbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und dem Versandhandel zu schaffen.“
„Wir brauchen endlich eine umfassende Apothekenreform, die wirtschaftliche Stabilität, verlässliche Honorierung und spürbaren Bürokratieabbau gewährleistet“, so Borchardt.
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