Am 23. März sollen Apotheken bundesweit geschlossen bleiben – um auf ihre Forderungen und die dramatische Lage aufmerksam zu machen. Unlängst haben verschiedene Landesverbände zur Teilnahme aufgerufen; die Apothekerschaft müsse geschlossen auftreten, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Doch nun stellt sich die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg quer und verbietet ihren Mitgliedern die Schließung der Betriebe am Protesttag. Stattdessen verweist die Kammer auf „alternative Protestmöglichkeiten“ wie das Aufhängen von Postern und das Auslegen von Flyern.
„Als Mitgliedsorganisation der Abda steht die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg selbstverständlich hinter den Forderungen der verfassten Apothekerschaft und unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, an diesem Tag unsere gemeinsamen Interessen auch in Form von Protestveranstaltungen zum Ausdruck zu bringen“, heißt es in einem Schreiben der Kammer. Das gilt aber nicht für die Apothekenschließungen im Rahmen des Protesttags, zu dem die Landesverbände aufgerufen hatten.
„Als zuständige Behörde für die Befreiung von der Verpflichtung zur ständigen Dienstbereitschaft wurden wir vom Sozialministerium Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die Schließung von Apotheken zu Protestzwecken nach ihrer Rechtsauffassung keinen in § 23 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung genannten ‚berechtigten Grund‘ darstellt“, begründet die Kammer.
Laut Ministerium seien die Schließungen insbesondere deshalb problematisch, weil nahezu flächendeckende Schließungen an einem Montag zwei aufeinanderfolgende Tage zur Folge hätten, an denen lediglich der Notdienst zur Verfügung stehe. Daraus entstünde laut dem Ministerium eine besondere Belastung für die Bevölkerung. Eine Befreiung der Apotheken von der Dienstbereitschaft komme laut Ministerium daher nicht infrage.
„Vor diesem Hintergrund weisen wir Sie darauf hin, dass Schließungen im Zusammenhang mit dem Protesttag am 23. März 2026, die über die Allgemeinverfügung vom 18. Dezember 2024 hinausgehen, nicht genehmigt werden können.“
Demnach müssen Apotheken eigentlich wochentags von 9 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr geöffnet sein; abweichend davon können sie an einem Tag nur drei Stunden geöffnet sein, wenn sie an den anderen vier Tagen mindestens jeweils sechs Stunden in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet sind.
Zwar dürften die Kammermitglieder „selbstverständlich“ an den zentralen Kundgebungen in München, Berlin, Düsseldorf oder Hannover teilnehmen. „Bitte stellen Sie dafür jedoch sicher, dass der Betrieb Ihrer Apotheke gewährleistet ist“, stellt die Kammer klar.
Statt mit Apothekenschließungen auf die dramatische Lage der Branche hinzuweisen, empfiehlt die Kammer „alternative Protestmöglichkeiten“. So könnten ihre Mitglieder Plakate in die Apotheke hängen: „Auf apothekenkampagne.de finden Sie verschiedene Plakate, Flyer und Infomaterialien der Abda, die Sie in Ihrer Offizin aufhängen, auslegen oder an
Patientinnen und Patienten verteilen können.“ Auch durch „gezielte Gesprächsangebote“ in der Offizin könnten Apotheken die Patienten und Politikern auf die Anliegen der Apothekerschaft aufmerksam machen.
Die Kammer selbst werde am Protesttag verstärkt auf Social Media aktiv sein und die Protestmaßnahmen, die ihre Mitglieder auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen, teilen.