Stolze 30 Nachbesserungen forderten die Länder an der Apothekenreform. Angenommen hat die Bundesregierung gerade einmal drei kleinere Vorschläge – die zentralen Kritikpunkte lehnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dagegen ab. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) appelliert kurz vor der ersten Lesung im Bundestag an die Parlamentarier: Es sei dringend erforderlich, dass zentrale Punkte – wie die Streichung der PTA-Vertretung sowie die Erleichterungen für die Gründung von Zweigapotheken und die Aufnahme der Fixumserhöhung – angepasst würden.
Zwar verfolge die Bundesregierung mit dem vom BMG vorgelegten Gesetzentwurf für ein Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) das Ziel, öffentliche Apotheken vor allem in ländlichen Regionen zu stärken und wirtschaftlich zu stabilisieren, um ein flächendeckendes Netz an Präsenzapotheken zu erhalten. „Wenngleich dieses Ziel ausdrücklich begrüßt wird, besteht bei den Plänen zur konkreten Umsetzung jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Dies spiegelt sich in der Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Januar wider, in der insgesamt 30 Änderungsvorschläge und Entschließungen zum ApoVWG beschlossen wurden“, so Philippi.
Von diesen 30 Vorschlägen hatte das BMG lediglich bei dreien Zustimmung signalisiert. Dabei habe es sich aber auch nur um eine redaktionelle Anpassung sowie zwei konkretisierende Regelungen zur Verantwortungsabgrenzung gehandelt – für den Fall, dass zwei Apothekerinnen oder Apotheker als Filialleitung benannt werden. Zu neun Vorschlägen wurde seitens des BMG eine Prüfung angekündigt, darunter unter anderem die Schaffung besonderer Regelungen für Krisenfälle, Anpassungen der Regelungen zu Notapotheken oder die Gestattung der Lagerung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten.
„Die zentralen Kritikpunkten der Länder stoßen beim BMG jedoch auf Ablehnung“, kritisiert Philippi scharf. So halte das BMG weiterhin an der erleichterten Gründung von Zweigapotheken mit eingeschränktem Versorgungsspektrum und der Vertretung von Apothekerinnen und Apothekern durch PTA fest. Auch die Forderung der Länder nach einer Erfüllung der im Koalitionsvertrag zugesicherten Anhebung des Fixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro sei laut BMG vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und deren aktueller Finanzsituation derzeit nicht umsetzbar.
„Es ist dringend erforderlich, dass insbesondere bei den genannten zentralen Punkten im weiteren parlamentarischen Verfahren eine Anpassung erfolgt, welche die von den Ländern geäußerten Vorbehalte angemessen berücksichtigt“, mahnt der Minister. Ohne eine schnelle wirtschaftliche Stärkung der Apotheken durch Anhebung des Packungsfixums werde sich der Rückgang der Apothekenzahl weiter fortsetzen und vor allem in ländlichen Regionen zu spürbaren Versorgungseinschränkungen führen.
„Die vorgesehenen Regelungen zu Zweigapotheken und zur PTA-Vertretung können diesen Missstand nicht beheben, sondern entgegen des von der Bundesregierung verfolgten Ziels zu einer strukturellen Schwächung der inhabergeführten Apotheke unter persönlichen Leitung einer Apothekerin oder eines Apothekers führen, die sich deutlich nachteilig auf die Qualität der Arzneimittelversorgung und damit die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten auswirken kann.“