Gefälschtes Unfallversicherungsschreiben

Vollstreckungs-Brief: Inhaber warnen vor Bezahlung

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Berlin -

Mehrere Apotheken haben vermeintliche Schreiben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erhalten. Dabei handelt es sich um einen Betrugsversuch, wie der Spitzenverband warnt. Neu sei, dass sie eine „letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändung von Konten enthalten.

In den gefälschten Schreiben wird eine letzte Zahlungsaufforderung sowie eine Vollstreckung und ein SCHUFA-Eintrag „ohne weitere Ankündigung“ angedroht. „Trotz mehrfacher Mahnung und eindeutig formulierter Zahlungsaufforderung wurde der ausstehende Betrag bislang nicht beglichen“, heißt es zu Beginn. Die Frist liege bei drei Werktagen.

Angehängt ist ein falsches Schreiben vom Amtsgericht Frankfurt am Main, das von einem Obergerichtsvollzieher Ludger Roth unterschrieben sein soll. Auffällig ist, dass in einem Fall der Doppelname einer Inhaberin genannt wird, den sie sonst nicht verwendet. In einem anderen Fall ist der Nachname falsch geschrieben.

Apotheker warnen

Ein Inhaber warnt vor den gefälschten Schreiben: Es sei wichtig, die PKA zu informieren und den geforderten Betrag nicht zu überweisen. Bei ihm geht es um knapp 600 Euro. Dabei soll es sich laut Schreiben um Kosten für ein Präventionsmodul handeln, das angeblich für alle Unternehmen verpflichtend ist – inklusive Mahngebühren. Von einer anderen Apotheke werden hierfür rund 500 Euro gefordert. Dabei handele es sich um „die nächste große Welle“ an Betrugsschreiben, so ein Angestellter des Betriebs.

Die DGUV warnt seit dem Frühjahr vor der Betrugsmasche, auch Apotheken waren bereits betroffen. „Die gefälschten Schreiben treffen inzwischen auch als Brief, nicht mehr nur per E-Mail bei den Betroffenen ein“, hieß es im April. Rechtliche Schritte seien eingeleitet. „Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.“

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