Verpackungsregister

Stichtag 1. Juli: Apotheken müssen sich anmelden

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Berlin -

Ab dem 1. Juli müssen Apotheken sich im Verpackungsregister „Lucid“ registrieren. Hintergrund ist eine Novelle des Verpackungsgesetzes.

Vor einem Jahr war das VerpackG an die EU-Richtlinien angepasst worden. Für die Apotheken relevant ist die geänderte Registrierungspflicht: Demnach kann zwar die „Systembeteiligungspflicht“ – also die also im Grunde die Kosten für das Recycling – weiter wie bislang an den Lieferanten übertragen werden. Neu ist aber, dass der Hersteller zusätzlich selbst zur Registrierung verpflichtet ist.

Dies hat insbesondere Bedeutung für die Rezeptur, wo die eigentliche Zubereitung in entsprechende Packmittel überführt werden, etwa Kruken, Braunglasflaschen, Teebeutel oder Tuben. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.

Seit Anfang Mai läuft der Registrierungsprozess; jeder Hersteller beziehungsweise Erstinverkehrbringer von Verpackungen muss die Stammdaten sowie die Verpackungsarten mit ihren Markennamen hinterlegen. Dabei erhält er zunächst seinen Login, der via Aktivierungslink innerhalb von 24 Stunden aktiviert werden muss. Für die Eingabe seiner weiteren Herstellerangaben bleiben sieben Tage. Nach Abschluss der Registrierung erhält er seine Registrierungsnummer, es wird automatisch der Verwaltungsakt zur Registrierung erlassen und elektronisch übermittelt.

Änderungen der Registrierungsdaten sind unverzüglich mitzuteilen und im Verpackungsregister zu aktualisieren. Änderungen zu seinen Registerangaben, zu den Stammdaten, den Verpackungsarten und Markenaktualisierungen führen die verpflichteten Unternehmen in ihrem persönlichen Zugangsbereich (Dashboard) durch. Die im öffentlichen Teil dargestellten Herstellerangaben werden samt Änderungen täglich aktualisiert.

350.000 Registrierungen erwartet

Der Regierungsentwurf geht davon aus, dass sich rund 350.000 neue Hersteller bei der Zentralen Stelle registrieren lassen müssen und rechnet mit einem Erfüllungsaufwand von 5,2 Millionen Euro. Betroffen sind neben Apotheken alle Unternehmen, die Waren zum Mitnehmen verkaufen und verpacken. Dazu zählen Bäcker und Metzger ebenso wie Pommes- und Bratwurstbuden oder Blumenläden.

Aus Angst vor drohenden Verkaufsverboten werden sich auch ausländische Onlinehändler etwa aus China oder den USA erstmals in großer Zahl an den Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen in Deutschland beteiligen. „Ich glaube, dass die Kurve in den nächsten vier Wochen noch einmal deutlich nach oben geht“, so Gunda Rachut vom Verpackungsregister.

Seit 1993 gilt in Deutschland für Unternehmen die mit Zusatzkosten verbundene Pflicht zur „Systembeteiligung“ bei Entsorgung und
Recycling von Verpackungen, wie dies der Grüne Punkt und andere Unternehmen übernehmen. Für ausländische Importeure war diese Pflicht über Jahre eher theoretisch, da viele Händler sich und ihre Verpackungen in Deutschland nicht anmeldeten.

Mit dem rasanten Wachstum des Onlinehandels führte das zu zunehmenden Beschwerden heimischer Firmen, weil sich ausländische Händler die Kosten sparten. Wie viele Onlinehändler aus In- und Ausland in Deutschland Waren verkaufen, ist unbekannt. Das Verpackungsregister geht von mehreren Hunderttausend aus. Registriert sind nach Rachuts Angaben bislang etwa 366.000 Unternehmen. Ein gutes Drittel davon hat sich in diesem Jahr angemeldet.

Wer sich bis 1. Juli nicht im öffentlichen Verpackungsregister angemeldet hat, darf nicht mehr verkaufen. Die großen Marktplätze wie Amazon und Ebay müssen nicht registrierte Händler künftig sperren. Deswegen drängen die Konzerne die dort tätigen Verkäufer dazu, sich zu registrieren. „Die Plattformen verdienen mit ihren Händlern. Die haben gar kein Interesse daran, die Shops
dichtzumachen“, sagte Rachut. „Das ist das Schöne für uns, dass wir das nicht selbst tun müssen, sondern dass die (Online-Marktplätze) ein Eigeninteresse haben.“

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