Weniger Fehlermeldungen

Securpharm: NGDA liefert neuen Scannertest

, Uhr
Berlin -

Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) stellt einen neuen Scannertest zur Verfügung. Werden die vier Codes nacheinanander gescannt, können Fehler korrigiert und Fehlermeldungen verringert werden.

Securpharm dient dem Schutz vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Seit Februar 2019 ist das System scharfgestellt. Apotheken müssen die Sicherheitsmerkmale checken und die Packungen bei der Abgabe ausbuchen. Dabei kommt der Scanner zum Einsatz. Doch es sind Fehlalarme möglich. Der neue Scannertest der NGDA soll dazu beitragen, die Zahl der Fehlalarme zu reduzieren.

Warum ist ein Scannertest nötig?

Soll eine Packung ausgebucht werden, muss diese eindeutig identifiziert werden. Ist der Scanner fehlerhaft eingestellt, kann der Code der Packung nicht korrekt gelesen und in eine abweichende Zeichenkette übersetzt werden. Fehler können auftreten, wenn unter anderem Zeichen vertauscht werden, Groß- und Kleinschreibung nicht korrekt sind, ein invers gedruckter Code oder ein Steuerzeichen innerhalb des Unique Identifiers falsch interpretiert werden.

Um Fehler bei Lesen des Data-Matrix-Codes zu reduzieren, steht ein neuer Scannertest zur Verfügung. Dieser umfasst vier verschiedene DataMatrix-Codes, die nacheinander abgescannt und bewertet werden müssen. Dies ermöglicht eine bessere Fehlersuche. Gescannt wird in der Warenwirtschaft. Dort wird dann auch das Testergebnis angezeigt.

Und so geht’s

Dokument mit vier Codes als „Test-Packungen“ ausdrucken und Codes einscannen. Das Dokument kann alternativ auch auf ein Mobiltelefon oder Tablet gesendet werden. Der Scannertest soll an jedem Arbeitsplatz der Apotheke durchgeführt werden. Wird ein Fehler angezeigt, kann dieser korrigiert und der Test wiederholt werden.

Die NGDA empfiehlt, den Test regelmäßig zu wiederholen. In jedem Fall ist der Scanneretest zu wiederholen, wenn Änderungen an der Hard- oder Software vorgenommen wurden. Wird der Test an einem Arbeitsplatz mit nur einem Bildschirm durchgeführt, wird empfohlen, die DataMatrix-Codes auf einem anderen Gerät anzuzeigen oder als PDF auszudrucken.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Vorteile nach Anfangsinvestition
Preisschilder: Digital statt Druck
Änderungen zum Arzneimittelliefervertrag
Zwei Abschlagszahlungen: „Wichtiger Schritt“
Schutz sensibler Gesundheitsdaten
PVS & Co.: BSI warnt vor Schwachstellen
Mehr aus Ressort
„Das ärgert mich kolossal“
Inhaber fordern Rotstift bei GKV-Gehältern
Wegfall der Präqualifizierung
AfPQ: Geldregen durch Kündigungsgebühren?
Gerichtliche Maßnahmen angekündigt
AfPQ droht Inhaberin: „Erste und letzte Mahnung!“

APOTHEKE ADHOC Debatte