Bislang konnten Apotheken über Scanacs nur E-Rezepte direkt abrechnen. Jetzt hat eine Apotheke aus Stuttgart mit der AOK Baden-Württemberg erstmals Papierrezepte abgerechnet. Scanacs-Chef Frank Böhme spricht von einem Meilenstein und hofft, das Konzept bis zum Ende der Übergangsfrist auf feste Füße stellen zu können.
Der Arzneiversorgungsvertrag (AVV) der AOK Baden-Württemberg wurde über einen Ergänzungsvertrag zum Rahmenvertrag zum 1. Januar angepasst. Apotheken in Baden-Württemberg dürfen E-Rezepte nicht mehr direkt mit der Kasse und Papierrezepte über das Rechenzentrum abrechnen. Die Abrechnung ist nur noch über einen Weg möglich.
Im AVV heißt es: Die Apotheke kann zwischen der Selbstabrechnung (§ 300 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB V)) und der Abrechnung über ein Rechenzentrum (§ 300 Abs. 2 SGB V) wählen. Allerdings gilt: „Wenn ein Rechenzentrum für die Abrechnung beauftragt wird, hat im gleichen Abrechnungsmonat die Abrechnung ausschließlich über das durch die Apotheke beauftragte Rechenzentrum zu erfolgen.“ Dies gilt sowohl für Papier- als auch E-Rezepte. Die Kasse habe für die Umstellung auf das neue Verfahren eine Übergangsfrist von zwei Monaten zugesagt.
Scanacs nutzt die Anpassung. „Mit der neu geschaffenen vertraglichen Regelung im Arzneiversorgungsvertrag besteht jetzt zusätzlich die Möglichkeit, neben elektronischen Verordnungen auch Papierrezepte innerhalb eines Monats abzurechen“, teilt das Unternehmen mit.
Das Konzept funktioniert wie folgt: Die Papierrezepte werden vom Logistiker Go! in der Apotheke abgeholt und zu einem Dienstleister gebracht, der sie zunächst aussortiert: Die Verordnungsblätter anderer Kassen gehen weiter ins Rechenzentrum, Verordnungen zu Lasten der AOK werden eingescannt und als Image und Datensatz an Scanacs übertragen. So kann die Apotheke diese Verordnungen direkt zur Abrechnung einreichen, das Geld erhält sie ebenfalls direkt.
Eine Stuttgarter Apotheke hat im Januar Muster-16-Verordnungen im Gesamtwert von mehr als 80.000 Euro direkt abgerechnet – darunter ein Hochpreiser im Wert von mehr 40.000 Euro. Die Abrechnung wurde auch bereits beglichen.
Scanacs will den Prozess nun so sicher machen, dass er mit Ablauf der Übergangsfrist zur Routine werden kann. Ein Scanner in der Apotheke ist nicht mehr vorgesehen. Außerdem sollen die Abrechnungen automatisch in die Übersicht fließen, sodass die Apotheke jederzeit volle Transparenz hat.
Bald sollen auch andere Apotheken aufgeschaltet werden. „Wir freuen uns sehr, dass sich viele unserer Kunden für diesen Ansatz interessieren. Hier gibt es offensichtlich einen großen Bedarf“, so Böhme. Er spricht von einem Durchbruch, den man nun auch in den Verhandlungen mit anderen Kassen nutzen werde.
Für die Apotheke entsteht nach seinen Angaben keine Mehraufwand. Im Vertrag sei auch keine Begrenzung vorgesehen, wie oft Apotheken abrechnen könnten. Die Kasse muss jeweils nach zehn Tagen bezahlen.
Laut Böhme ist es aber oft noch nicht einmal das Thema Liquidität, das die Aptheken umtreibt. Viele wollten derart wertvolle Papierrezepte nicht rumliegen haben, sondern zeitnah in die Abrechnung geben. Durch die untermonatliche Abrechnung werde das Verfahren aber auch beschleunigt.
E-Rezepte werden wie gewohnt via Apo-TI-Schnittstelle direkt an die Scanacs-Plattform zur Rechnungsstellung an die AOK Baden-Württemberg übermittelt. Für beide Fälle gilt, dass die Auszahlung direkt von der Kasse an die Apotheken erfolgt.
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