Apotheken-EDV

Rabattverträge früher in die Software

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Berlin -

Wann tritt ein neuer Rabattvertrag in Kraft? Wann läuft der bestehende aus? Welche Produkte soll man sich an Lager legen, welche fliegen aus dem Generalalphabet? Oft erfahren die Apotheker erst bei der Eingabe eines Rezeptes, dass sie ein neues Generikum abgeben müssen. Die Apothekerkammer Berlin will dies ändern: In einem Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT) fordern die Apotheker, dass Beginn und Ende von Rabattverträgen rechtzeitig in der Software angezeigt werden. Eine gute und auch realisierbare Idee, wie der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) findet.

 

Die Krankenkassen sollten Start und Ende von Rabattverträgen beispielsweise an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IfA) melden, heißt es im Antrag der Berliner Apotheker. So könnten die Daten frühzeitig transparent und nachvollziehbar auch in der Apotheken-Software hinterlegt werden. Ähnlich wie bei den Festbeträgen könnten so die Bevorratung, die Information von Versicherten und auch der Umgang mit Retaxationen vereinfacht werden, so die Begründung.

Bedingt gibt es die Anzeige heute schon: Allerdings stellt die ABDATA nur die Eckdaten an den jeweiligen Stichtagen zur Verfügung.

Der ADAS hält eine solche Neuerung für sinnvoll: „Die Information über Auslaufen bestehender und Beginn neuer Vereinbarungen würde in der Tat einen großen Mehrwert für die Apotheker darstellen“, so ADAS-Chef Dr. Mathias Schindl. Die Pharmazeuten könnten so frühzeitiger ihre Lagermengen anpassen und den Aufwand für Nachlieferungen und Rücksendungen nicht mehr benötigter Ware deutlich reduzieren. Im Fall von Retaxationen könnten außerdem die zu einem früheren Zeitpunkt gültigen Verträge leichter überprüft werden.

Schindl weist jedoch auf die dann nötige Mehrarbeit in den Softwarehäusern hin – und die daraus resultierenden Kosten: Für den Zugriff auf die zusätzlichen Daten und die automatische Anzeige von Hinweisen und Empfehlungen müsste noch Programmierarbeit geleistet werden. „Die dafür entstehenden Kosten könnten allerdings tatsächlich vom monetären Nutzen in der Apotheke deutlich übertroffen werden.“

 

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