Die Notdienstpauschale bleibt stabil: Pro geleistetem Volldienst werden 535 Euro ausgezahlt, im zweiten Quartal waren es 533,76 Euro und im ersten Quartal noch 556,22 Euro.
Die Zahl der Packungen, aus denen die Pauschale mit jeweils 21 Cent finanziert wird, lag mit 197,4 Millionen leicht über dem Vorquartal (195,8 Millionen). Entsprechend standen – nach Abzug der symbolischen Verwaltungskosten von 1000 Euro – knapp 41,5 Millionen Euro zur Ausschüttung zur Verfügung (Vorquartal: 41,1 Millionen Euro).
Insgesamt wurden 77.474 Vollnotdienste geleistet (Vorquartal: 77.044). Daraus ergibt sich ein Betrag von 535 Euro je Notdienst.
Die Notdienstpauschale ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, weil inzwischen vier große Kammerbezirke (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz) die Notdienstverteilung über ein geodatenbasiertes System optimiert haben. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2023 sank die Zahl der Notdienste zuletzt in Hessen und Rheinland-Pfalz um jeweils 43 Prozent, in Bayern um 34 Prozent und in Baden-Württemberg um 24 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden bundesweit knapp 95.000 Notdienste pro Quartal geleistet, im Jahresdurchschnitt 2024 noch knapp 88.000 Notdienste pro Quartal. Durch die Verkleinerung des Divisors bei annähernd gleichem Ausschüttungsbetrag steigt die Pauschale.
Mit der Apothekenreform sollen weitere 20 Cent, die bislang zur Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) dienten, umgewidmet und dem Notdienstfonds zugeführt werden. Dadurch würde sich die Notdientspauschale verdoppeln.
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