Zum 30. Juni

Parenteralia: DAV vollzieht Teilkündigungen

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat weitreichende Vertragskündigungen mit Wirkung zum 30. Juni vollzogen. Betroffen sind die Arbeitspreise für die Herstellung von parenteralen Lösungen mit Zytostatika und monoklonalen Antikörpern. Auch die Preisbildung für Calcium- und Natriumfolinatlösungen ist von den Kündigungen betroffen. Gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband müssen die Preise demnach neu ausgehandelt werden.

Der DAV informiert darüber, dass sowohl die Arbeitspreise für die Herstellung von parenteralen Lösungen mit Zytostatika und monoklonalen Antikörpern als auch die Vorgaben zur Preisbildung für Calcium- und Natriumfolinatlösungen zum 30. Juni gekündigt worden sind. Die nun offenen Preise der Anlage 3 zur Hilfstaxe müssen von DAV und GKV-Spitzenvertrag neu verhandelt werden.

Der DAV weist darauf hin, dass der GKV-Spitzenverband parallel für eine Vielzahl an Arzneimittel die vereinbarten Abschläge aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt habe. Betroffen sind vor allem Arzneistoffe aus Anhang 1 und 2 der Anlage 3 Teil 2 der Hilfstaxe. Solch ein wichtiger Grund liegt laut Vertrag vor, wenn sich die Marktsituation betreffend gegenüber dem vereinbarten Abschlag Veränderungen um mehr als 10 prozent des Abschlages ergeben.

Betroffen sind folgende Wirkstoffe: Bortezomib, Cabazitaxel, Bevacizumab (Abevmy, Alymsys, Aybintio, Mvasi, Oyavas, Zirabev), Rituximab (Rixathon, Ruxience, Truxima), Trastuzumab (Herzuma, Kanjinti, Ogivri, Ontruzant, Trazimera, Zercepac).

Bis zur Ausarbeitung neuer Vereinbarungen oder bis zum Inkrafttreten eines Schiedsspruchs gelten die gekündigten Regelungen fort.

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