Nach dem Skandal um eine ausländische Apothekerin, die wegen eines fehlenden Datums verklagt wurde, haben die Behörden auf Landesebene sofort reagiert – und kurzerhand eine neue Sondereinheit eingerichtet. Die „Abteilung für persönliche Überwachung, pünktliche Abgabe und pharmazeutische Integrität im Prüfungskontext“ – kurz pÜppI – soll zukünftig dafür Sorgen, dass Approbationen und staatlich anerkannte PTA- und PKA-Abschlüsse nicht nur schnell, sondern auch unter gerechtesten Bedingungen vergeben werden.
Kaum beschlossen, richtet sich pÜppI in den hintersten, längst vergessenen Ecken ihrer jeweiligen Behörde ein. Abgesperrte Flure, längst Teil des behördlichen Interieurs und offiziell als im mindesten dringend überarbeitungswürdig markiert, gelten plötzlich wieder als sicher genug.
Türen, die seit Jahrzehnten kein menschlicher Atem mehr gestreift hat, knarren wie alte Skelette beim Appell zur feierlichen Aktenauferstehung. Dahinter: Dachböden, Rumpelkammern und Abstellräume, in denen Staub und Akten längst eine postapokalyptisch anmutende Zivilisation gebildet haben. Kartons türmen sich in kleinen Labyrinthen, Regale ächzen unter der Papierlast, Tische wackeln, Stühle schwanken wie Schiffchen auf einem Büro-Ozean.
Inmitten eines solchen pÜppI-Büros in irgendeiner dieser Behörden sitzt Wolfgang. Wolfgang hat die Aufgabe, alle vorhandenen Dokumente, die „irgendwas mit Apothekenausbildung“ zu tun haben, zu sichten. PTA-Tagebücher entwickeln sich sofort zur Hauptbaustelle. Wolfgang ist nämlich aufgefallen, dass beim Jahrgang 1995 der damaligen PTA-Schule im Nachbarort zehn von zwanzig Schülerinnen und Schülern das Thema Fußpilz gewählt hatten – und sofort steht der Verdacht „Plagiat“ im Raum.
Wolfgang muss sofort handeln. Der gesamte Jahrgang 1995 – inklusive Inhaber:innen der Praktikumsapotheken sowie sämtliche Prüfer:innen, insofern noch lebendig – muss antanzen. Selbstverständlich müssen von den Absolvent:innen auch sämtliche Originaltagebücher mitgebracht werde. Alle erscheinen in der pÜppI-Abteilung, wie bei einer grotesken Klassenaufstellung.
Auf langen Tischen liegen die Ordner aufgeschlagen, Seite für Seite. Mitarbeitende vergleichen Formulierungen, zählen identische Beispiele, markieren auffällige Wortgleichheiten und notieren jegliche Ähnlichkeiten. „Das hatten wir hier schon“, murmelt ein Sachbearbeiter mysterils und stapelt einen Ordner auf einen anderen.
Wer sein Tagebuch nicht mehr besitzt, hat ein dickes Problem – und wird einzeln verhört. Wolfgangs Fragen prasseln im Sekundentakt ein wie ein unbarmherziger Hagelsturm: „Warum gerade Fußpilz?“, „Hatten Sie eine Strategie?“, „Warum haben Sie so viele Synonyme für ‚Juckreiz‘ benutzt? und „Wer war ihr Vorbild in Sachen Fußpilz?“
Aber das ist noch lange nicht alles – pÜppI agiert nicht nur in der Vergangenheit. Die Mitarbeitenden, nein, Spezialist:innen der pÜppI-Abteilung sitzen nicht nur im Büro. Sie sitzen auch in mündlichen Prüfungen, in Klausuren, in Staatsexamen. Die Abteilung selbst mag nach nichts aussehen, dennoch wurde für pÜppI ordentlich Geld für Equipment in die Hand genommen.
Ausgestattet mit High-End-Scannern, beleuchteten Lupen, Mini-Tablets und kleinen, sehr leisen Überwachungsdrohnen – man will ja niemanden in der Prüfung stören – kontrollieren sie den reibungslosen und fälschungssicheren Ablauf jedes Staatsexamens, jeder PKA-Abschlussprüfung und jedes physikalisch-chemischen Praktikums der Bundesrepublik.
Mündliche Prüfungen mutieren zur biometrischen Zerreißprobe. Dank einer Intensivschulung durch Mikrogesten-Analysten interpretieren pÜppI-Mitarbeitende jede Mikroemotion, jedes Muskelzucken und jeden kaum wahrnehmbaren Atemzug als codierte Botschaft. Ein leichtes Heben der Augenbraue wird zur Aussage, jede Atempause zur strategischen Lücke und jedes verschluckte „Äh“ zum Protokollpunkt.
Umgeben von einem Arsenal aus Hightech-Kameras und Sensoren werden die Prüflinge gläsern: Ob Lippenbeben, feuchte Handflächen oder die leichteste Wangenrötung – jede Regung ist bedeutungsschwer. Ein minimaler Muskelreflex gilt bereits als Täuschungsverdacht, ein unsicherer Blickkontakt als Dokumentationsfall.
Als wäre das alles nicht genug, wird nach der Prüfung die Aufzeichnung Sekunde für Sekunde analysiert. Passt pÜppI ein Augebrauenzucken bei Minute 15 nicht, heißt es schnell: „Na, das müssen wir noch einmal wiederholen, das könnte ein Betrugsversuch sein.“ Auf ein nervöses, ungläubiges Grinsen des Prüflings entgegnet der Mitarbeitende nur: „Wer einen Smiley zu viel macht, hat irgendwann auch nichts mehr zu lachen.“
Tatsächlich wurde die ausländische Pharmazeutin Fatma Balla wegen eines fehlenden Datums auf einem Zwischenzeugnis wegen Betrugsverdachts angezeigt. „Ich dachte, ich bin in einem Albtraum gefangen. Ich dachte, meine fünf Jahre Studium werden einfach durchgestrichen.“
Außerdem in dieser Woche: Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Apotheken bei Rezepturen die komplette kleinstmögliche Packung eines Fertigarzneimittels abrechnen dürfen statt nur die Teilmenge. Laut Urteilsbegründung gilt dies auch für Hilfs- und Wirkstoffe, was laufende Retaxierungen der Krankenkassen stoppt.
Darüber hinaus muss Apotheker Professor Dr. Frank Leimkugel nach einer Betriebsprüfung 70.000 Euro nachzahlen. Das Finanzamt bemängelte fehlende Belege und die fahrlässige Nutzung der Testrezept-Taste. Zudem wurde ein Diebstahl durch eine Ex-Mitarbeiterin aufgedeckt.
In diesem Sinne: Schönes Wochenende!
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