13,90 Euro ab Januar

Mindestlohn steigt: Was gilt beim Minijob?

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Berlin -

Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat Auswirkungen auf Minijobber:innen und andere Angestellte.

Der Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitsverhältnisse – unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. Ausgenommen sind Auszubildene. Für sie gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG). Zudem können branchenspezifisch gesonderte Mindestlöhne festgelegt sein. Für Minijobber:innen in der Apotheke gilt ab dem neuen Jahr der erhöhte gesetzliche Mindestlohn und die monatliche Verdienstgrenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro.

Wir berechnen sich die 603 Euro?

Basis für die Berechnung des Monatswerts sind zehn wöchentliche Arbeitsstunden. Diese werden mit 13 Wochen multipliziert, durch drei geteilt und der Wert auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. 13,90 Euro x 10 x 13 / 3 = 602,33 = 603 Euro. Oder: 13,90 Euro x 10 x 4,33 = 602,33 = 603 Euro.

Was gilt bei mehr als zehn Stunden Wochenarbeitszeit?

Minijobber:innen dürfen den monatlichen Verdienst von 603 Euro nicht überschreiten. Es gilt jedoch eine Ausnahme bei unvorhergesehenen Ereignissen. Dann darf die Geringfügigkeitsgrenze in zwei Monaten pro Jahr überschritten werden. Sonst ändert sich das Arbeitsverhältnis auf einen Midijob und es gelten andere sozialversicherungsrechtliche Vorgaben.

Muss die Stundenzahl angepasst werden?

Wurde ein Stundenanzahl vereinbart, muss die Mindestlohnerhöhung gezahlt werden. Können Arbeitgebende die Erhöhung nicht zahlen, müssen die Stunden reduziert oder eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, informiert die Adexa.

Bei 13,90 Euro pro Stunde beträgt die monatliche Stundenzahl rund 43,3 Stunden.

Achtung: Arbeitgebende sind verpflichtet, die Arbeitszeiten von Minijobber:innen aufzuzeichnen und die Dokumentation zwei Jahre lang aufzubewahren, um sie bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen zu können. Wird die Mindestlohnzahlung nicht eingehalten, drohen Konsequenzen. Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen die verpflichtende Dokumentation der Arbeitszeit können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Plötzlich Minijobber:in

Hatten geringfügig Beschäftigte bislang einen Stundenlohn von 15 Euro bei einer monatlichen Stundenanzahl von 40, lag das Entgelt bei 600 Euro und somit für das laufende Jahr oberhalb der Minijobgrenze von 556 Euro. Ab Januar ändert sich dies jedoch und aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird ein Minijob.

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