Apothekenhonorar

Kassen schweigen zu Klage gegen Abschlag

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Die Krankenkassen wollen ihre Entscheidung, gerichtlich gegen den Schiedsspruch zum Kassenabschlag vorzugehen, nicht kommentieren. „Ich kann nicht sagen, was den Ausschlag gegeben hat“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Man habe fristgerecht Klage gegen die Entscheidung des Schiedsamtes beim Sozialgericht Berlin eingereicht, bestätigte die Sprecherin. Vier Wochen hatten die Kassen dafür Zeit: Am 21. Dezember hatten die Vorsitzenden der Schiedsstelle den Kassenabschlag von 2,30 auf 1,75 gesenkt, jetzt aber erst die Begründung geliefert.

Die Klagebegründung der Kassen muss allerdings noch nachgereicht werden. Bis dahin wolle man sich nicht öffentlich äußern, so die GKV-Sprecherin. Zunächst werde die Begründung der Schiedsstelle zur Entscheidung detailliert geprüft.

Die Ankündigung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), die sofortige Vollstreckung der Entscheidung der Schiedsstelle vor Gericht durchzusetzen, nehmen die Kassen gelassen: Der Rechtsweg sei eine Option, die beiden Seiten offen stehe, so die Sprecherin. Der GKV-Spitzenverband nutze sie in Form der nun eingereichten Klage.

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