BTM-Formretax

BKK-Verband warnt Ärzte vor Rezept-Korrekturen

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Berlin -

Im Streit um massenhafte Retaxationen von Formfehlern auf BTM-Rezepten schaltet der BKK-Landesverband Nordwest jetzt die Ärzte ein: In Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat der Vorstand des Kassenverbands ein Schreiben aufgesetzt, das an KVen und niedergelassene Ärzte geschickt wird. Darin werden die Mediziner davor gewarnt, beanstandete Formfehler im Nachhinein zu korrigieren.

 

Einzelne Betriebskrankenkassen retaxierten derzeit vermehrt BTM-Rezepte gegenüber Apotheken, heißt es in dem Schreiben. Formale Verstöße würden auf Null retaxiert – die Apotheken müssten also den kompletten Erstattungsbetrag zurückzahlen. „Aufgrund der Beanstandungen bitten Apotheken vermehrt um Korrekturen durch den verordnenden Arzt. Die Beanstandungen sind jedoch nicht heilbar“, warnt der BKK-Verband.


„BTM-Rezepte können nicht durch nachträgliche Änderungen korrigiert werden“, heißt es weiter. „Es ist auch nicht möglich, die Rezepte ein zweites Mal auf einem neuen Rezeptvordruck auszustellen, da das Arzneimittel bereits beliefert und gegenüber der Krankenkasse in Rechnung gestellt wurde.“


Anschließend weist der Vorstand des BKK-Verbands die Ärzte noch einmal auf die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit BTM-Rezepten hin und bittet die Mediziner und KVen darum, „zur Sachaufklärung beizutragen und einer Verunsicherung von Ärzten, Apothekern und Versicherten entgegenzuwirken“.

Zuvor hatte die Novitas BKK bereits eine Hotline für Versicherte eingerichtet. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hatte der Kasse vorgeworfen, mit ihren Retaxationen rein monetäre Ziele zu verfolgen. Der Apothekerverband Nordrhein hatte unlängst darauf hingewiesen, dass die Rezeptprüfer von Protaxplus für die Herausgabe der Originalrezepte eine Gebühr von 50 Euro von den Apothekern verlangen. Auch mehrere Politiker hatten sich bereits in die Retaxwelle eingeschaltet.

 

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