„Pille danach“

Apotheker dürfen Abgabe verweigern

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Apotheker in den USA müssen keine „Pille danach“ abgeben, wenn dies ihren moralischen oder religiösen Vorstellungen widerspricht. Mit diesem Urteil hat ein Bundesrichter eine anders lautende Bestimmung des Bundesstaates Washington aufgehoben. In dem Rechsstreit ging es um das Präparat „Plan B“ (Levonorgestrel) des Herstellers Barr Pharmaceuticals. Das Medikament kann noch bis zu 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern; nach Angaben des Herstellers mit bis zu 89 prozentiger Sicherheit. Kritiker sehen darin eine Form der Abtreibung. Barr entgegnet, „Plan B“ wirke - anders als die Abtreibungspille RU-486 - bei bereits schwangeren Frauen nicht.

Mit Verweis auf die amerikanische Verfassung entschied der Richter, dass Apotheker und deren Angestellte die Abgabe verweigern dürfen. Sie müssen lediglich auf einen Kollegen verweisen, der das Medikament führt. In den USA erhalten Frauen ab 18 Jahren „Plan B“ ohne Rezept. Nach Angaben des Herstellers soll das Präparat jedoch nicht als dauerhaftes Verhütungsmittel eingesetzt werden. Mehrere Bundesstaaten geben das Medikament in Notaufnahmen an Vergewaltigungsopfer ab. Hierzulande sind derart hoch dosierte Hormonpräparate verschreibungspflichtig. In Großbritannien hingegen ist Levonorgestrel ebenfalls ohne Rezept erhältlich.

Interessant ist das Urteil in den USA vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussion in Italien. Dort hatte Papst Benedikt XVI. landesweit für Empörung gesorgt, als er von Apothekern eine Arbeitsverweigerung gefordert hatte, wenn Patienten Rezepte für Medikamente zur Verhütung, Abtreibung oder Euthanasie einlösen wollten.

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