Mit dem E-Rezept ist für viele Patientinnen und Patienten die Online-Bestellung attraktiver geworden. Apotheker Andreas Binninger will die Kundschaft aufklären, welche Folgen die Einlösung bei ausländischen Versendern für das deutsche Gesundheitssystem hat. Der Inhaber der Neander-Apotheke in Düsseldorf appelliert in Videos dafür, nicht wegen der in Deutschland verbotenen Nachlässe auf ausländische Versandkonzerne zu setzen.
Die Nachlässe auf die Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind laut Binninger ein Argument, weshalb ausländische Versender wie Shop Apotheke & Co. für Patientinnen und Patienten überhaupt interessant sind. In Deutschland seien diese Rabatte aber verboten, sagt Binninger und erklärt: „Das ist ein nachvollziehbares Ziel, denn es soll kein Verdrängungswettbewerb durch Rabattnachlässe bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entstehen, damit eine flächendeckende Versorgung über Apotheken erhalten bleibt.“
Die Videos richteten sich vor allem an Kundinnen und Kunden. „Viele bringen die Nachlässe auf Rx-Arzneimittel als Preisargument“, sagt er. Deshalb erklärt der Inhaber, dass niederländische Versender nicht daran interessiert seien, dass der flächendeckende Zugang vor Ort zu Arzneimitteln für alle erhalten bleibt. „Obwohl sie eigentlich auch als Vertragspartner der deutschen Krankenkassen an diese Regelung gebunden sind.“ Sie hätten eine eigene Rechtsauffassung und beriefen sich auf EU-Recht.
Binninger erklärt, die Kosten der Arzneimittel würden die Krankenkassen von den Mitgliedsbeiträgen bezahlen. „Auch von deinen. Das ist in erster Linie Geld von deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Arbeitgebern oder freiwillig Versicherten und von Rentnern.“ Mit jedem Rezept, das in die Niederlande gesendet wird, fließe Geld aus deutschen Sozialkassen an eine ausländische Kapitalgesellschaft.
Diese habe „nur eines im Sinn“: Möglichst viel Geld aus deutschen Apotheken und Geldern aus den Sozialkassen abzuziehen und möglichst wenig Steuern bezahlen. Dabei sollten möglichst hohe Gewinne erzielt werden, um die „Investoren zufrieden zu stellen“.
Der Apotheker fragt, was man hierzulande zurückbekomme? „Hinter jede deutsche Apotheke, auch den deutschen Versandapotheken, stehen persönlich privat haftenden Inhaberinnen und Inhaber. Sie dürfen keine steuersparenden Kapitalgesellschaften gründen, noch nicht einmal eine GmbH.“ Dafür werde in den Standort investiert sowie Einkommens- und Gewerbesteuer bezahlt. „Sie übernehmen in hohem Maße Verantwortung für unser Gesundheitssystem und die Solidargemeinschaft und sie schaffen Arbeitsplätze.“ Die Kundinnen und Kunden sollten überlegen, wohin sie ihr Rezept geben.