Das NARZ/AVN aposoft steht klar hinter der neuen Änderungsvereinbarung zum Arzneimittelliefervertrag des Hamburger Apothekerverein und der AOK Rheinland/Hamburg. „Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um die Liquiditätssituation der Apotheken zu stärken“, erklärt Marc Beushausen, Geschäftsführer der Firmengruppe.
Die AOK Rheinland/Hamburg und der Hamburger Apothekerverein haben sich auf eine Ergänzungsvereinbarung zum Liefervertrag verständigt. Hintergrund ist die Stärkung der Liquidität der Apotheken. Für den Abrechnungsmonat März und fortlaufend gewährt die Kasse eine zweite Abschlagszahlung und einen höheren Abschlag. Bislang gab es für einen Abrechnungsmonat nur eine Abschlagszahlung.
Beushausen begrüßt die neue Regelung: „Die Ergänzungsvereinbarung sieht künftig zwei Abschlagszahlungen pro Abrechnungsmonat vor – davon eine bereits im laufenden Abrechnungsmonat. NARZ/AVN aposoft begrüßt und unterstützt diese Vereinbarung ausdrücklich“, erklärt er.
„Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Liquiditätssituation der Apotheken in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gezielt im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für eine stabile Versorgungsstruktur vor Ort zu stärken“, macht Beushausen deutlich. „Die Apotheke vor Ort ist unverzichtbar – für die Gesundheitsversorgung, für die Gemeinschaft, für unser aller Alltag. Wenn wir als Rechenzentrum dazu beitragen können, ihre wirtschaftliche Situation zu stärken, dann ist das nicht nur eine geschäftliche Entscheidung.“ Es sei eine Verpflichtung, der man sich mit Überzeugung stelle, so Beushausen.
Weiter verspricht er: „NARZ/AVN erarbeitet gerade die technische Umsetzung und wird diese so schnell wie möglich bereitstellen.“ Eine Vertragsanpassung mit dem Kunden werde dafür nicht erforderlich sein. „Da es das Ziel ist, hier unbürokratisch und vertragsunabhängig zu handeln“, so der Geschäftsführer.
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