Knapp drei Wochen, nachdem in Bayern die Sonderregeln zur Abrechnung von Grippeimpfstoffen in Kraft getreten sind, hat der Bayerische Apothekerverband (BAV) die Apotheken über Einzelheiten informiert. Demnach können die Apotheken bei Abbott, Baxter, CSL, Ratiopharm und Stada für den Sprechstundenbedarf auf der Basis der jeweiligen europäischen Referenzpreise bestellen. Gleichzeitig wurden übergangsweise die Fristen für die Belieferung und Abrechnung von Verordnungen verlängert.
Dem Schreiben zufolge sind Impfstoff-Rezepte, die zwischen dem 15. August und dem 30. September ausgestellt werden, zwei Monate lang gültig, also doppelt so lange wie normalerweise. Dies gilt auch für Verordnungen, die neben dem Impfstoff weitere vertragsgegenständliche Produkte enthielten.
Die Apotheken haben dann zwei Monate Zeit, die Rezepte aus dem Übergangszeitraum abzurechnen. So sollen laut BAV „praktische Schwierigkeiten in den Apotheken hinsichtlich der vertraglichen Fristen“ vermieden werden.
Weil die neuen Preise frühestens zum 1. Oktober in der Lauer-Taxe hinterlegt werden können, müssen die Apotheker die aktuellen Vertragspreise zunächst manuell einpflegen. Die derzeit noch hinterlegten Preise gäben den früheren Rechtszustand wieder und dürften nicht mehr herangezogen werden, so der BAV. Stattdessen müssen die Apotheken die Preise aus dem Anhang des Schreibens, die die Vergütung der Apotheke bereits umfasst, mit der Zahl der abgegebenen Packungen multiplizieren und den Endpreis auf der Verordnung vermerken.
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