Für eine nichterfolgte Präqualifizierung soll die Herzogen-Apotheke in Uelzen zahlen. Nachdem Inhaberin Bettina Barz-Tarnowsky die Zahlungsaufforderung jedoch ignorierte, setzt sie die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) stark unter Druck. „Das ist die erste und letzte Mahnung“, heißt es im aktuellsten Schreiben der Tochterfirma des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Sollte die Rechnung nicht beglichen werden, drohten sogar gerichtliche Maßnahmen.
Für die Herzogen-Apotheke wurde laut AfPQ eine Überwachung zur Überprüfung der aktuell gültigen Anforderungen im Rahmen einer bestehenden Präqualifizierung angeordnet. Durchgeführt wurde diese nicht, erklärt Barz-Tarnowsky. In einem Schreiben der AfPQ erfährt sie dann: „Leider haben Sie in der vorgegebenen Frist keine Unterlagen eingereicht. Ihre Präqualifizierung wird deshalb ab dem heutigen Datum ausgesetzt.“ Mehr noch: „Eine Abrechnung für apothekenunübliche Hilfsmittel mit den Krankenkassen ist während einer Aussetzung nicht möglich.“
Wenn innerhalb eines Jahres keine Wiedereinsetzung erfolgen sollte, werde das Vertragsverhältnis außerordentlich gekündigt, hieß es laut Barz-Tarnowsky in dem Schreiben weiter. „Mich ärgert das, denn wir geben ohnehin nur noch apothekenübliche Hilfsmittel ab.“ Alle weiteren Hilfsmittelgruppen, die in dem Schreiben aufgeführt werden, seien für die Herzogen-Apotheke gar nicht mehr relevant. Sie sehe keine Notwendigkeit, die Apotheke erneut zu präqualifizieren.
Die AfPQ schreibt weiter, dass für die Wiedereinsetzung ein „Entgelt entsprechend der aktuellen Entgelttabelle“ anfalle. Zudem werde der GKV-Spitzenverband auf elektronischem Weg informiert. „Ich könne innerhalb eines Jahres die erforderlichen Unterlagen einreichen“, so Barz-Tarnowsky, „dann werde nach erfolgreicher Prüfung der Konformität meine Präqualifizierung wiedereingesetzt.“ Es sei eine Katastrophe, sagt sie. Denn: „Auch dafür soll ich zahlen, obwohl ich das gar nicht benötige.“
Die erste Mahnung zur Zahlung der angeblich erfolgten Überwachung der AfPQ ignorierte sie deshalb. „Jetzt kam aber ein weiteres Schreiben“, berichtet Barz-Tarnowsky. „Erste und letzte Mahnung heißt es darin. Dann wird auch noch gedroht.“ Konkret: „Die unten stehenden Positionen sind bis heute noch offen. Wir bitten darum, den Ausgleich innerhalb von zehn Tagen ab Datum dieses Schreibens vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass wir nach dieser letzten Frist gerichtliche Maßnahmen einleiten.“
Barz-Tarnowsky hat die Rechnung, die angemahnt wird, nach eigenen Angaben nie erhalten. „Der berechnete Betrag von etwa 318 Euro setzt sich zusammen aus der Überwachung, die nie stattgefunden hat, und 90 Euro für den Ausstieg aus einem Vertrag, den ich nie abgeschlossen habe.“
Trotz der Drohnung will sie abwarten. „Wir sollen für eine Leistung bezahlen, die gar nicht erbracht wurde. Was wollen die machen“, fragt sie. „Es ist eine unmögliche Vorgehensweise. Im Grunde müssten sich alle betroffenen Kollegen mal zusammentun und gemeinsam dagegen vorgehen.“