Impfstoffversorgung

11 Euro für Grippeimpfstoffe in Berlin

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In Berlin haben sich Apotheker-Verein (BAV) und AOK auf eine neue Vergütung für Grippeimpfstoffe für die Saison 2011/12 geeinigt. Demnach bekommen die Apotheken im kommenden Jahr 11 Euro für Grippeimpfstoffe ohne Adjuvans und 14 Euro für Vakzine mit Wirkverstärker. Die Apotheken müssen sich schon jetzt um die Rezepte kümmern, denn die Abrechnungspreise gelten nur für Verordnungen, die bis 16. Dezember in der Apotheke vorliegen.

Der BAV hat die Apotheken bereits über die neue Regelung informiert. Bezüglich des Einkaufs wurde auf das Angebot der D.S.C. Dienstleistungs-Service-Center GmbH hingewiesen: Das Tochterunternehmen des BAV hat Kooperationsvereinbarungen mit den Herstellern Stada und CSL für Grippeimpfstoffe ohne Adjuvans sowie mit Baxter für Vakzine mit Wirkverstärker geschlossen.

Laut Angebot werden die Impfstoffe für 7,95 Euro (Stada), 9,25 Euro (CSL) beziehungsweise 11 Euro (Baxter), jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und abzüglich bestimmter Boni und Skonti, geliefert. Die Bestellungen müssen bis spätestens 28. Februar bei D.S.C. eingegangen sein, für Impfstoff von Stada sogar schon bis 16. Dezember.

Die Firma fungiert bei dem Geschäft lediglich als Vermittler, die Lieferung übernehmen die Hersteller selbst. Bis spätestens 10. September 2011 sollen mindestens 40 Prozent der bestellten Menge ausgeliefert werden.


Die Apotheken sind nicht verpflichtet, bei D.S.C. zu kaufen, sondern können auch selbst mit den Herstellern in Kontakt treten. Allerdings weist die D.S.C. in ihrem Angebot explizit darauf hin, dass die Bestellformulare nicht dem Außendienst übergeben werden sollen. Zudem fielen die Boni, die die Apotheken von der D.S.C. abschließend erhalten, umso größer aus, je mehr Grippeimpfstoffe über die Firma bestellt werden.

Die Ärzte wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aufgefordert, Bestellungen bis Mitte Dezember bei einer Berliner Apotheke ihrer Wahl einzureichen. Die Ärzte müssen generisch verordnen und können maximal 250 Dosen pro Rezept bestellen. Nachbestellungen und produktspezifische Verordnungen sollen laut KV-Information „auf das erforderliche Maß“ beschränkt werden.

Halten sich die Ärzte nicht an die neuen Vorgaben, könnte es für die Apotheken kompliziert werden. Denn für namentliche Verordnungen oder spätere Bestellungen ist kein Erstattungspreis vereinbart. In diesen Fällen muss die Apotheke der AOK deshalb einen Kostenvoranschlag schicken.

Die AOK Berlin-Brandenburg hatte Ende Juni die Preisvereinbarung für Impfstoffe im Sprechstundenbedarf gekündigt, dann aber mit den Apothekern neue Konditionen verhandelt. Der BAV hatte den Mitgliedern deshalb geraten, für 2011/2012 keine Impfstoffe ohne uneingeschränktes Stornierungsrecht vorzubestellen.

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