adhoc24 vom 27.10.25

Teilnotdienste nicht für Notfälle / FAZ-Kommentar / KBV: „Cannabis-Gesetz muss weg“ / Klage gegen dm

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adhoc24 vom 27.10.25
Berlin -

Mit der Apothekenreform soll die Dienstbereitschaft grundlegend neu aufgestellt werden. Apotheken sind dann nicht mehr dauerhaft verpflichtet und können von den Kammern davon befreit werden. Die Inhaberinnen und Inhaber können ihre Öffnungszeiten selbst festlegen. / „Keiner braucht die Apotheken“, so kommentierte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung gestern. Die Arzneimittelversorgung über Apotheken findet Redakteur Ralph Bollmann überholt und die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern fraglich. / Am Freitag bezeichnete Innenminister Alexander Dobrindt das von Karl Lauterbach durchgedrückte Cannabis-Gesetz als „Scheißgesetz“. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte am Wochenende gegenüber der Bild-Zeitung, das Gesetz sei „ein Problem und an vielen Stellen schlecht gemacht“. Der Aussage Dobrindts stimmen auch Ärztinnen und Ärzte zu. / Die Vorstöße von dm in den Gesundheitsbereich sind nicht nur den Apotheken ein Dorn im Auge. Mit Blut-, Haut- oder Augenscreenings greift die Drogeriemarktkette auch die Ärzteschaft an.

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