Der BGH hat Rx-Boni erneut für unzulässig erklärt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wie erwartet Rx-Boni erneut für unzulässig erklärt. Die Karlsruher Richter verkündeten am Vormittag ihre Urteile in mehreren Verfahren. Demnach durfte der Versandhändler Otto nicht für die niederländische Versandapotheke DocMorris werben. Auch das mittlerweile eingestellte Pick-up-Konzept „Vorteil24“ war mit Bezug auf die Rx-Rabatte unzulässig.