Urteil

Verboten: Almased-Reklame

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Berlin -

Irreführende Werbung: Kunden dürfen durch Reklame nicht getäuscht werden. Das Landgericht Lüneburg hat daher Almased-Anzeigen für unzulässig erklärt.

Almased muss sein Diätpulver inzwischen zurückhaltender bewerben. Das Landgericht Lüneburg hatte den Hersteller 2015 dazu verurteilt, Werbung mit konkreten Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsreduktion für das Diätprodukt zu unterlassen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS): Die Reklame verspreche enorme Gewichtsverluste in kurzer Zeit, so die Kritik. Außerdem werde Diabetikern, Rheumatikern und Osteoporose-Kranken Linderung und Besserung versprochen Beides sei irreführend. Das Gericht sah das genauso.

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