OTC-Marken

Kein Forte für Lemocin

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Berlin -

Das BfArM geht gegen irreführende Arzneimittelnamen vor.

Novartis darf seine Lutschpastillen mit Benzocain nicht länger „Lemocin Forte mit Benzocain“ nennen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Recht gegeben. Das BfArM hatte argumentiert, die Bezeichnung „Forte“ sei irreführend, weil es keinen Nachweise gebe, dass das Präparat stärker wirke als Lemocin. Nach dem Urteil zu Fenistil ist dies schon die zweite Niederlage für Novartis.