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Rotbäckchen zieht vor BGH

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Berlin -

Der Safthersteller Rabenhorst gibt im Streit um Rotbäckchen nicht auf.

Der Safthersteller Rabenhorst gibt im Streit um Rotbäckchen nicht auf. Das rheinland-pfälzische Unternehmen will vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für die Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz kämpfen. Die Richter hatten dem Hersteller verboten, mit der Marke „Lernstark“ und dem Claim „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zu werben.