Apotheker Yannick Detampel hat ein Gutachten zum Apothekenhonorar in Auftrag gegeben. Sein Anwalt hat geprüft, ob man den Gesetzgeber gerichtlich verpflichten kann, das Apothekenhonorar zu erhöhen. Aber kann das unter Umständen auch in die entgegengesetzte Richtung schlagen? Bereits 2018 gab es eine Begutachtung, das 2hm-Gutachten. Damals wollte man das Fixum noch absenken. Kann die Abda hier schlagfertige Argumente dagegen liefern? Fakt ist, die eine große und schnelle Lösung gibt es nicht. Eigentlich sollen Apotheken kranke Menschen versorgen und das bei bester Laune, aber hier müssen vermutlich größere Geschütze aufgefahren werden. Unser Host Thomas Bellartz stellt daher die Forderung: „Das muss von den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!“ Denn wenn es jetzt nicht knallt, dann tut sich hier gar nichts mehr. Was die Abda mit der sinngemäßen Aussage „Die berufspolitische Leiter steht gerade im Apfelbaum pharmazeutischer Dienstleistungen und daher kann man keine Erdbeeren ernten“ zu tun hat und welchen zweiten Vorschlag unser Host zum Ende der Folge ausformuliert, erfahrt ihr in der neuen Folge NUR MAL SO ZUM WISSEN.