Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will das E-Rezeptmakeln verbieten – muss aber womöglioch noch nachbessern.Foto: Andreas Domma
Im Apothekenstärkungsgesetz VOASG ist vorgesehen, dass das Zuweisungsverbot explizit auch für das E-Rezept gilt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Durch die geplante Klarstellung im SGB V wird auch Krankenkassen untersagt, Patienten zu steuern. Für die PKV gilt das allerdings nicht.Foto: Elke Hinkelbein
Das hat der Bundesgerichtshof unlängst bestätigt. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Wettbewerbszentrale mit einem Zuweisungsfall wurde abgewiesen. Foto: Arno Kohlem
Die Central Krankenversicherung aus der Generali-Gruppe hatte Versicherte angeschrieben, damit diese mit einer Apothekenempfehlung zu ihrem Arzt gehen.Foto: Generali
Angeschrieben wurden Versicherte mit einer Makuladegeneration, bei denen vom behandelnden Augenarzt die Indikation zur intravitrialen Injektionstherapie (IVOM) mit einem Angiogenesehemmer gestellt worden war.Foto: Augenklinik Ulm/Prof. Dr. Lang
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Zusammenarbeit mit der Versandapotheke Aposan geklagt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: „Das ist ein Freibrief für jede private Krankenversicherung.“Foto: Wettbewerbszentrale
Berlin
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Wenn das eRezept kommt, ist der gute Draht zu den Ärzten noch wichtiger, sagt der Rezeptmakler. Er stellt Kontakte zu privaten Krankenversicherern her, denn dürfen um die Ecke zuweisen.
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