NichtDa? WartsAb: Die neue App gegen Lieferengpässe.Montage: APOTHEKE ADHOC
Und in Wirklichkeit: Whatsapp verbietet seinen Partnern Geschäfte in der Arzneimittelbranche.Foto: APOTHEKE ADHOC
Für Angebote wie Whatsappotheke ist das ein schwerer Schlag. Die Anwendung von HealthcareComm verspricht DS-GVO-konforme Whatsapp-Bestellungen für Apotheken.Healthcarecomm
Die Anwendung stammt aus dem Hause HealthcareComm, dem Beratungsunternehmen von Anna Schatz.Foto: HealthcareComm Gmbh
Die gelernte PTA berät Kunden von Pharmaunternehmen bis Dorfapotheken unter anderem in den Bereichen Führungskräftetraining, Verkauf, Akquise und Teamkommunikation.Foto: HealthcareComm Gmbh
Gelauncht wurde die Anwendung vergangenes Jahr zur Expopharm. „Der Ansturm war riesig“, sagt Schatz.Foto: Healthcarecomm
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat erhebliche Veränderungen für die Apotheker gebracht. Bestellungen über Whatsapp sind mit ihr nicht mehr zulässig.Foto: APOTHEKE ADHOC
Fast 70 Prozent der Deutschen nutzten im Jahr 2017 WhatsApp und viele Apotheken haben ihren Kunden die Vorbestellung nicht nur von Rx-Arzneimitteln via WhatsApp oder Messenger angeboten.Foto: Elke Hinkelbein
Jede Apotheke muss seit Mai ihren Kunden in einer Datenschutzerklärung Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geben: Welche Daten werden verarbeitet, Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und die Empfänger der personenbezogenen Daten.Foto: Marcus Witte
Große Verantwortung: Der bestellte Datenschutzbeauftragte in einer Apotheke arbeitet mit äußerst sensiblen Patientendaten.Foto: Elke Hinkelbein
Seit 2004 muss bereits laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Betrieben, in denen mehr als neun Personen mit der automatisierten Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ein Datenschutzbeauftragter tätig sein.Foto: APOTHEKE ADHOC
Diese Regelung galt aber bisher nur in Apotheken, in denen tatsächlich Mitarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogener Daten beauftragt sind.Foto: Elke Hinkelbein
Entweder Apotheker beauftragen ein externes Unternehmen mit dem Datenschutz und lagern die Aufgabe aus. Solche Leistungen bieten zum Beispiel der TÜV oder Freiberufler an.Foto: TÜV Hessen
Oder sie beauftragen intern einen Mitarbeiter mit der Aufgabe – außer sich selbst. Dieser muss sich in einem zertifizierten Lehrgang ausbilden lassen, der in der Regel einmal in der Woche stattfindet und drei Monate dauert.Foto: Elke Hinkelbein
Der auserwählte Mr. Datenschutz muss ein Verzeichnis erstellen und alle Daten protokollieren, die in der Apotheke erhoben werden und was mit welchen Informationen passiert.Foto: Marcus Witte
Sowohl bei der Erstellung einer Rechnung als auch beim Ausstellen einer Kundenkarte muss die Einwilligung des Kunden eingeholt werden.Foto: Elke Hinkelbein
Sensible Daten in Apotheken – wie zum Beispiel Adresse, Geburtsdatum, Krankenkassenzugehörigkeit und Angaben der abgegebenen Arzneimittel – werden unter anderem auf Kundenkarten festgehalten.Foto: Marcus Witte
Verletzungen des Datenschutz treten auch auf, wenn Kundendaten nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgung von Papiermüll mit vertraulichen Kundendaten in öffentlich zugänglichen Mülltonnen ist nicht zulässig.Foto: APOTHEKE ADHOC
Auch die Daten auf Rezepten unterliegen dem Datenschutz, diese muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte also ebenfalls im Blick haben.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
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Diese App hilft gegen Lieferengpässe und Dauerdefekte: WartsAb. Einfach so lange aktualisieren, bis das Arzneimittel da ist. Super!
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