Urteil mit Hintertür: Das VG Karlsruhe lieferte diese Woche eine interpretationsfähige Begründung zum DocMorris-Automaten in Hüffenhardt .Foto: APOTHEKE ADHOC
Anfang April hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, dass der Automat verboten bleibt.Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
DocMorris darf seinen Arzneimittelabgabeautomaten im baden-württembergischen Hüffenhardt nicht wieder in Betrieb nehmen. Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
Erst gestern hatten die Richter den Automaten persönlich in Augenschein genommen, um zu klären, ob es sich dabei um eine Apotheke oder eine Spielart des Versandhandels handelt. Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten haben jetzt einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Foto: Ilona Haas-Mullins/glam-shots
Zuvor hatte das Landgericht Mosbach entschieden, dass Arzneimittel nur in einer Apotheke oder mittels Versandhandel durch eine Apotheke abgegeben werden dürfen.Foto: Bubo / Wikipedia CC BY-SA 3.0
Damit blieb der Automat außer Betrieb.Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
Der LAV hatte nach DocMorris sowie die Tochterfirma Tanimis auf Unterlassung verklagt.Foto: Elke Hinkelbein
Erik Tenberken, Inhaber der Versandapotheke Fliegende-Pillen, war gegen das Terminal im Alleingang vorgegangen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Drei Apotheker aus der Region klagten mit Unterstützung der Noweda ebenfalls.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Großhändler hatte in einem Brief an die Einwohner von Hüffenhardt die Situation klargestellt.Foto: Noweda
Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des LAV Baden-Württemberg, freute sich über das erste Urteil aus Mosbach und will weiter gegen den DocMorris-Automaten kämpfen.Foto: Elke Hinkelbein
DocMorris-Chef Olaf Heinrich hatte zuvor auf eine „Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts“ gehofft.Foto: Elke Hinkelbein
Die Versandapotheke will nach eigenem Bekunden „elementare Rechtsfragen zu alternativen und digitalen Versorgungskonzepten klären lassen, die für die künftige Arzneimittelversorgung speziell in ländlichen Regionen von großer Bedeutung sind“.Foto: DocMorris
Für alle Beteiligten ging es um viel: Nicht weniger als die Apothekenpflicht stand auf dem Prüfstand.Foto: APOTHEKE ADHOC
DocMorris hatte sein Terminal am 19. April 2017 eröffnet.Foto: APOTHEKE ADHOC
Im Beratungsraum war ein kleiner Schreibtisch aufgebaut, rechts der Kassenautomat, links die Ausgabe.Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
Auf dem Monitor beriet ein zugeschalteter Apotheker die Kunden.Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
Auch Rezepte konnten zunächst eingelöst werden.Foto: APOTHEKE ADHOC
Rx-Boni wurden nicht gewährt – aus rechtlichen Gründen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Bei den Regierungspräsidien in Tübingen (Foto) und Karlsruhe wurde lediglich die Lagerung von Arzneimitteln angezeigt.Foto: Regierungspräsidium Tübingen
Die Behörde in Karlsruhe hatte die Abgabe am Terminal verboten.Foto: RP Karlsruhe
Baden-Württembergs Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) sah im Arzneimittelautomaten von DocMorris „eine Gefährdung bestehender und funktionierender Strukturen“.Foto: Grüne
Im Koalitionsvertrag hatte sich die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zwar den Ausbau der Telemedizin zum Ziel gesetzt. Allerdings wollte sie „bewährte Versorgungsstrukturen“ im Gesundheitswesen wie Apotheken und Rettungsdienste erhalten.Foto: Elke Hinkelbein
Als Gegenmaßnahme gab es im baden-württembergischen Hüffenhardt zuletzt eine Rezeptsammelstelle.Foto: Gemeinde Hüffenhardt
Berlin
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